Wie wird Kindesunterhalt bei getrennten Haushalten berechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie wird Kindesunterhalt bei getrennten Haushalten berechnet?

Hallo Frau Bader, wir haben einen schwierigen Fall: Mein Lebensgefährte hat 2 kids (10+13) aus erster Ehe. Bis 2012 lebten diese bei der Mutter. Mein Freund hat Unterhalt gezahlt. Sie hat wieder geheiratet und ist zu ihrem Mann in die Türkei ausgewandert. Die Kinder sind zu uns gezogen. Mein Freund bekommt das Kindergeld. Wir haben ein größeres Auto gekauft, teilweise finanziert. Es gibt außerdem ein nichteheliches Kind aus einer kurzen Beziehung nach der Ehe. Kein Kontakt zu Mutter oder Kind. Unterhalt wird an das zuständige Jugendamt gezahlt. Per 2013 haben wir ein gemeinsames Kind. Nun ist die Kindesmutter zurück aus der Türkei und will beide Kinder wieder bei sich haben. Sie hat sie bereits umgemeldet in ihrer Heimatstadt und auch wieder das Kindergeld ab März 2014 beantragt. Dieses haben wir erfahren da uns der Kreis wegen des Kindergeldes ein Schreiben geschickt hat. Nun meine Fragen zum Unterhalt: 1.) Welche Kosten werden vom Nettolohn abgezogen? Auch der Autokredit? Auto wurde ja wegen der Kinder angeschafft. Auch eine Stundung wegen Gerichtskosten wird monatlich bezahlt für ein unsinniges Verfahren dass die Mutter angeleihert hat wg. angebl. Misshandlung!!!!Sie hat die Aussage letztendlich verweigert um nicht als Lügnerin da zu stehen. .. 2.) Wird mein Elterngeld/Einkommen berücksichtigt? Muss ich hier Auskunft über die Höhe erteilen? Wird Kindergeld angerechnet sofern der Vater dieses erhält? 3.) Wir wohnen in meinem Eigentum und haben einen Mietvertrag geschlossen. Ich zahle Darlehen an die Bank zurück. Wird das anerkannt oder gilt das nicht weil wir in einer eheähnliche gemeinschaft leben? 4.) Wäre es sinnvoller getrennte Wohnungen zu haben? Ich bekame dann Steuerklasse 2, Wohngeld und Unterhalt. Die Kindesmutter bezieht Rente. Die Kinder wurden nicht von dem gezahlten Unterhalt vernünftig versorgt oder gekleidet. Vieles haben wir an Kleidung gekauft. Sie ist regelmäßig zu ihrem Mann in die Türkei geflogen (1×monatlich) und hat das Geld in Tickets investiert. Teilweise waren die Kinder bei Oma und Freunden untergebracht auch mal wochenlang! Für uns ist das ziemlich kompliziert... Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Schnecke74

von Schnecke74 am 21.02.2014, 16:35



Antwort auf: Wie wird Kindesunterhalt bei getrennten Haushalten berechnet?

Hallo, wollen Sie die Kinder denn abgeben? Ansonsten haben Sie sehr gute Chancen, sie zu behalten. Ansonsten 1. Nein, kann man nicht berücksichtigen 2. Nein 3. Er kann Ihnen ja Miete zahlen 4. Wohngeld? bei Eigentum? Sehr schwierig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2014



Antwort auf: Wie wird Kindesunterhalt bei getrennten Haushalten berechnet?

Hallo. Wie kann sie denn die Kinder einfach ummelden? Sollen die kidsu denn wieder zu ihr,? Warum bleiben sie nicht bei euch? Habt ihr in der zeit Unterhalt bekommen? Wenn die kids zu ihr ziehen wird der uh neu berechnet. 1000 euro mussen ihm bleiben. Dein geld spielt keine Rolle. Die kinder werden alle berücksichtigt. Auch euer gemeinsames. Getrennt leben? Konnt ihr zwei Wohnungen finanzieren ohne gelder vom staat zu bekommen. Ansonsten wäre das ja sowas wie betrug weil ihr ja eigentlich nicht getrennt seid.beim uh kommt es jetzt drauf an was dein mann verdient. Bei vier kindern lauft es bei einem durchschnittsgehalt sicher auf nen mangelfall hinaus. D.h er kann den vollen uh für vier kinder nicht leisten. Dann wird das gels was ihm nach abzug des selbstbehaltes auf die kinder verteilt entsprechend des alters.d.h euer kind wird am wenigsten bekommen da es das jüngste ist.

von CKEL0410 am 21.02.2014, 17:17



Antwort auf: Wie wird Kindesunterhalt bei getrennten Haushalten berechnet?

Verstehe ich auch nicht. Würde alle Hebel in Bewegung setzen dass die Kinder bei Euch bleiben, womit all Deine Fragen beantwortet wären. Wo wohnen die Kinder denn jetzt im Moment ?

von Sternenschnuppe am 21.02.2014, 17:24



Antwort auf: Wie wird Kindesunterhalt bei getrennten Haushalten berechnet?

ich lese so garnichts gefühlvolles, und ob ihr die kinder denn nicht bei euch behalten wollt. klingt so wie, ok, jetzt werden die kinder halt wieder zurückgegeben, was muss ich beachten.

von mama.frosch am 22.02.2014, 18:01



Antwort auf: Wie wird Kindesunterhalt bei getrennten Haushalten berechnet?

nun, es gibt doch keine Pflicht zur Betroffenheit? zumal es auch nicht ihre Kinder sind, sondern die des hier nicht schreibenden Mannes

von Pamo am 23.02.2014, 14:55



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kindesunterhalt

Liebe Frau Bader, folgende Situation: Ich lebe mit zwei Kindern von zwei Vätern in einer Wohnung. Elterngeld reicht bei meinem vorher verdientem geringen Einkommen nicht aus und ich bekomme Unterstützung von Jobcenter. Der Unterhalt für mein 3-Monate altes Baby und auch für mich (obwohl wir nicht verheiratet sind und nicht zusammen leben) wird j...


Kindesunterhalt

Liebe Frau Bader, Ich hoffe sie können mir weiter helfen... Der Kindsvater erzählt mir er braucht meine Verdienstbescheinigung bzw das was ich in dem Jahr verdient habe für seine Steuererklärung, damit er unser Kind bzw etwas dafür von seiner Steuer absetzen kann. Ich habe so etwas noch nie gehört. Wir sind weder verheiratet noch eine eingetragen...


Heirat und Kindesunterhalt

Hallo Frau FAin Bader, ich habe eine kleine Tochter, drei Jahre alt. Seit ihrem 1 Lebensjahr bin ich Alleinerziehend gewesen, bis Januar diesen Jahres. Ich habe auch das alleinige Sorgerecht. Der Kindsvater hat sich nur um sie gekümmert, auch nie freiwillig Unterhalt für das Kind gezahlt. Nach der Trennung 2020 habe ich Unterhaltsvorschuss beim ...


Wer bekommt Kindesunterhalt

Hallo, mein ExPartner zahlt seit letztem Jahr nun Unterhalt für unseren knapp 17 jährigen Sohn. Dieser bekommt Taschengeld i. H. v. 70,00€ von seinen Großeltern + Zuwendungen von ca. 50-100€(mir, Oma, Vater..) monatlich. Nun sagt er, dass er es fair fände, wenn er was vom Unterhalt bekommt. Ist der Kindesunterhalt für ihn oder für mich, um ihn...


Wird mein Einkommen bei Kindesunterhalt eingerechnet?

Mein Partner und ich überlegen zu Heiraten. Nun stellt sich uns die Frage ob dann mein Einkommen auf seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind aus erster Beziehung mit angerechnet wird. Wir also mehr Unterhalt bezahlen müssen. Vielen Dank im Vorraus! Liebe Grüße Nicole


Kindesunterhalt mit Lohnpfändung jetzt anderer Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, Ich bin Mutter und habe für meinen Sohn 2019 einen Unterhaltstitel bei Gericht erwirkt. Nun ist es so, dass der Vater nach drei Jahren Unterhaltszahlungen über Lohnpfändung (!) den Job gewechselt hat. Er arbeitet seit 4 Monaten dort. Er sagt mir nicht wo er arbeitet. Er sagt mir nicht wieviel er jetzt verdient. Mein ...


Jugendamt berechnet seit über 3 Monaten den Kindesunterhalt nicht neu

Hallo Frau Bader, zunächst einmal danke für diese Möglichkeit in diesem Forum! Der Vater meines Kindes zahlt Unterhalt. Wir leben in Bayern. Ich habe nach 8 Jahren nun zum ersten Mal über eine Beistandschaft das Jugendamt gebeten eine Neuberechnung des Unterhaltes zu veranlassen, da der KV mittlerweile über 3000€ mehr Gehalt bekommt. Die ...


Kindesunterhalt

Guten Tag, mein Ex-Mann zahlt Unterhalt für unsere 3 Kinder. Er ist neu verheiratet, ich auch. Jetzt erwartet er ein Baby mit seiner Frau. Für das neue Kind kann er in der Düsseldorfer Tabelle herabgestuft werden. Da die Frau in Elternzeit gehen wird, meint er er könne noch eine Stufe herabgestuft werden, weil er ihr gegenüber auch unterhal...


Kindesunterhalt und Selbstbehalt

Guten Tag Frau Bader,    Ich bin seit 15 Jahren selbständig und leiste Kindesunterhalt (Mindestsatz) an meinen Ex Mann, wo unsere Tochter aktuell lebt.  Jetzt ist aktuell mein Auftraggeber weggefallen und ich musste Schulden zur Überbrückung meines eigenen Lebensunterhaltes und den meiner anderen Tochter (4 Jahre) aufnehmen sowie um meine...


Kindesunterhalt

Hallo Frau Bader,  Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage an Sie.  Und zwar erwarte ich gerade mein erstes Kind. Mein Partner hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, denen er selbstverständlich unterhaltspflichtig ist.  Ich selber arbeite in einem Beruf, der es mir zumindest im ersten Lebensjahr des Kindes unmöglich macht wieder arbeiten zu ...