Liebe Frau Bader, wir erwarten Ende des Jahres unser erstes Kind. Da ich die erste Zeit zu Hause bleiben und Elterngeld beziehen möchte, haben mein Mann und ich bereits vor einem Jahr in der "Kinderplanungsphase" unsere Steuerklassen von 4/4 auf 5/3 gewechselt. Dadurch liegt mein Nettoeinkommen deutlich über den 2720€, so dass ich 1800€ Elterngeld erhalten werde. Nach dem Mutterschutz planen wir in 4/4 zurück zu wechseln, damit die Steuerlast meines Mannes wieder sinkt. In den Monaten, in denen ich Vollzeit zu Hause bleibe, hat das - sofern ich alles richtig verstanden habe -auf mein Elterngeld kein Auswirkung. Nach meiner Zeit zu Hause plane ich aber noch einige Monate ElterngeldPlus zu beziehen. Außerdem wollen wir die Partnerschaftmonate nutzen. Mir ist bewusst, dass als Berechnungsgrundlage unabhängig von der Steuerklasse weiterhin die 12 Monate vor der Elternzeit gelten. D.h. ich würde maximal 900€ Elterngeld in den ElterngeldPlus Monaten erhalten, mein Mann entsprechend weniger, da sein Nettogehalt in der Steuerklasse 5 in den 12 Monaten vor der Geburt entsprechend kleiner war. Wie berechnet sich nun aber der Differenzbetrag auf den ElterngeldPlus gezahlt wird? Wird mein Nettogehalt aus Steuerklasse 4 hierfür verwendet? Bei Steuerklasse 3 wäre ich bei 25-30 Stunden nur knapp über dem Minimum von 150€ gewesen, bei Steuerklasse 4 wäre der Differenzbetrag entsprechend höher, so dass ich viel mehr Elterngeld erhalten würde. In diesem Fall würde sich der Wechsel der Steuerklasse ja sogar lohnen, da ich mehr ElterngeldPlus Monate haben werde, als mein Mann, der dann natürlich in den gemeinsamen Partnerschaftsmonaten deutlich weniger Elterngeld erhalten würde. Ist dem tatsächlich so? Oder ist mein tatsächliches Nettoeinkommen in den ElterngeldPlus Monaten völlig unerheblich und wird auch hier so berechnet, als wäre ich noch in Steuerklasse 3? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Lena
von Lena2018 am 22.10.2018, 16:55