Hallo Frau Bader, Leider habe ich nirgendwo im Internet eine Antwort auf folgende Frage gefunden: Wie werden Urlaubstage berechnet, wenn ein vollzeitbeschäftigter Vater (mit z.B. 28 Urlaubstagen/Jahr) zwei Monate Elternzeit nimmt und Teilzeit arbeitet (z.B. 20 Stunden/ Woche an 5 Tagen mit jeweils 4 Arbeitsstunden)? Ich weiß, dass die Urlaubstage gleich bleiben, weil es sich immer noch um 5 Arbeitstage pro Woche handelt. Wenn man jedoch in diesen zwei Monaten Elternzeit auch Urlaubstage aus der Zeit der Vollzeitbeschäftigung nimmt (weil man in den zwei Monaten Elternzeit insgesamt 4 Wochen Urlaub nehmen möchte) wäre es doch ungerecht, wenn man für Urlaubstage, die sonst für einen 8Stunden-Tag berechnet wären, nur einen freien 4Std.-Tag bekommt, oder? Kann man dann halbe Urlaubstage rechnen oder gibt es eine andere Lösung? Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, weil ich bald den Antrag auf Elternzeit und Teilzeit stellen muss.
von Steffi11xx am 16.01.2014, 14:04