Hallo Frau Bader, d.h. ich würde dann Arbeitslosengeld II bekommen nach Ablauf meines Arbeitsvertrages bis zum Mutterschutz und nicht Arbeitslosengeld I weil ich vorher im Beschäftigungsverbot bin vor dem Ablauf des Arbeitsvertrags?Ich bin ja nicht mehr für das Arbeitsamt vermittelbar das ich Arbeitslosengeld I bekommen könnte wie verhält sich das? Vielen Dank für Ihr bemühen
von fine0903 am 05.02.2015, 11:52