Ich habe nach der Geburt meiner Tochter beim AG 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun würde ich gern um 1 Jahr verlängern, weiß aber auch, daß der AG nicht unbedingt zustimmen muß. Da ich aber meine Arbeitsstelle vorraussichtlich sowieso kündigen muß und ich mich dann arbeitslos melden muß, kann ich das dritte Jahr evtl. auch beim Arbeitsamt beantragen? Oder wie läuft das dann weiter? LG Bienchen
Mitglied inaktiv - 07.05.2003, 13:01