Wie weit muss Kindesunterhalt "nachgezahlt" werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie weit muss Kindesunterhalt "nachgezahlt" werden?

Sehr geehrte Frau Bader, liebe Mitleser, folgender Sachverhalt: Der "genetische" Vater eines 2017 geborenen Kindes hat die Vaterschaft nicht anerkannt und zahlt keinen Unterhalt. Er sieht das Kind nie (freiweiliig, er zeigt kein Interesse, meldet sich seit Monaten nicht). Wenn er nun Umgang möchte, die Vaterschaft anerkennt etc. muss er ja Unterhalt zahlen. Wie lange rückwirkend? Von Geburt an? Ab Anerkennung? Oder gibt es Fristen, wenn der Zeitraum zu lang und der Betrag sehr hoch wäre? [Zum Hintergrund: Der Vater weiß vom Kind, streitet die Vaterschaft nicht ab, aber ist wohl nicht in der Lage Verantwortung zu übernehmen. Er kam trotz gemeinsam vereinbarten Termin nicht zum Standesamt als die Geburtsurkunde ausgestellt wurde. Demnach steht in dieser nur die Mutter. Von alleine hat er keine Schritte eingeleitet, die Mutter war kulant, hat sich trotz mehrerer nicht wahrgenommener Treffen weiter mit ihm verabredet bis der Kontakt ganz abbrach. Die Mutter versuchte durch das Jugendamt (Beistandschaft) den Vater zur Anerkennung, Unterhaltszahlung und regelmäßigem(!) Umgang zu bewegen. Auf das Schreiben des Jugendamtes hat er sich nie gemeldet, woraufhin die Mutter die Beistandschaft zurückzog, da kein Interesse am Klageweg vorhanden ist. Der Vater hat in den Wochen nach der Geburt Andeutungen gemacht, dass er das Kind alleine "haben" möchte, sobald es "groß genug" sei. Die Mutter würde ihm dann natürlich Umgang gewähren, allerdings nur bei Anerkennung der Vaterschaft und sie geht davon aus, dass er den gesamten Unterhalt ab Geburt nachzahlen muss, da er darüber ja sogar vom Jugendamt informiert wurde.] Vielen Dank im Voraus für sachliche Hilfe und Fakten!

von MarieKay am 22.03.2018, 14:33



Antwort auf: Wie weit muss Kindesunterhalt "nachgezahlt" werden?

Hallo, er muss erst zahlen, wenn die Vaterschaft anerkannt ist. Und dann rückwirkend bis zur ersten Aufforderung (Verzug). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2018



Antwort auf: Wie weit muss Kindesunterhalt "nachgezahlt" werden?

Es wird gar nicht rückwirkend gezahlt, wenn kein Unterhalt offiziell gefordert wurde. Und Umgang hat mit Unterhalt gar nichts zu tun.

von Pamo am 22.03.2018, 19:07



Antwort auf: Wie weit muss Kindesunterhalt "nachgezahlt" werden?

Der Unterhalt wurde durch das Jugendamt gefordet. Und selbstverständlich hängt das alles zusammen! Ich kann doch keinen Umgang fordern, wenn ich nicht mal die Vaterschaft anerkenne?!

von MarieKay am 23.03.2018, 13:02



Antwort auf: Wie weit muss Kindesunterhalt "nachgezahlt" werden?

hängen nicht zusammen. Und das ist völlig richtig. Das der Umgang nur eingefordert werden kann, wenn die Vaterschaft auch anerkannt wurde, trifft natürlich ebenfalls zu. Erkennt er die Vaterschaft an, muß er auch Unterhalt zahlen.

von cube am 23.03.2018, 13:38



Antwort auf: Wie weit muss Kindesunterhalt "nachgezahlt" werden?

Korrektur: müsste Unterhalt zahlen. Tut er das nämlich aus irgendwelchen Gründen nicht, wäre das aber dennoch kein Grund, den Umgang zu verweigern.

von cube am 23.03.2018, 13:52



Antwort auf: Wie weit muss Kindesunterhalt "nachgezahlt" werden?

Ich befüchte meine Frage wurde falsch verstanden... Danke denoch für Ihre Bemühungen.

von MarieKay am 23.03.2018, 14:01



Antwort auf: Wie weit muss Kindesunterhalt "nachgezahlt" werden?

Kindesunterhalt wird nicht nachgezahlt. Unterhalt ist ab dem Moment zu zahlen, ab dem er beantragt wird. Rückwirken geht nicht. Zunächst einmal muß dann aber der Vater auch eingetragen werden, sonst gibt es ja niemanden, von dem man etwas bekommen könnte ;-) Sobald er eingetragen ist, hat er aber auch Anspruch auf Umgang - unabhängig davon, ob er zahlt oder nicht. Erkennt er die Vaterschaft nicht an, gibt es auch keinen Umgang. Egal wie groß das Kind geworden ist ;-)

von cube am 23.03.2018, 14:28



Antwort auf: Wie weit muss Kindesunterhalt "nachgezahlt" werden?

Dieser könnte das natürlich abstreiten, worauf hin dann die Vaterschaft oder auch nicht-Vaterschaft im Namen des Kindes gerichtlich festgestellt werden kann.

von cube am 23.03.2018, 14:48



Antwort auf: Wie weit muss Kindesunterhalt "nachgezahlt" werden?

Danke Frau Bader! Sie haben die Frage verstanden. @Cube: Vermutlich wollten Sie nur helfen, aber Ihre Texte waren null auf die Fragestellung bezogen.. Vllt sollten Sie sich auch generell informieren, bevor Sie hier mit Halbwissen & ;-)Smilys um sich werfen.

von MarieKay am 26.03.2018, 14:33



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kindesunterhalt

Liebe Frau Bader, folgende Situation: Ich lebe mit zwei Kindern von zwei Vätern in einer Wohnung. Elterngeld reicht bei meinem vorher verdientem geringen Einkommen nicht aus und ich bekomme Unterstützung von Jobcenter. Der Unterhalt für mein 3-Monate altes Baby und auch für mich (obwohl wir nicht verheiratet sind und nicht zusammen leben) wird j...


Kindesunterhalt

Liebe Frau Bader, Ich hoffe sie können mir weiter helfen... Der Kindsvater erzählt mir er braucht meine Verdienstbescheinigung bzw das was ich in dem Jahr verdient habe für seine Steuererklärung, damit er unser Kind bzw etwas dafür von seiner Steuer absetzen kann. Ich habe so etwas noch nie gehört. Wir sind weder verheiratet noch eine eingetragen...


Heirat und Kindesunterhalt

Hallo Frau FAin Bader, ich habe eine kleine Tochter, drei Jahre alt. Seit ihrem 1 Lebensjahr bin ich Alleinerziehend gewesen, bis Januar diesen Jahres. Ich habe auch das alleinige Sorgerecht. Der Kindsvater hat sich nur um sie gekümmert, auch nie freiwillig Unterhalt für das Kind gezahlt. Nach der Trennung 2020 habe ich Unterhaltsvorschuss beim ...


Wer bekommt Kindesunterhalt

Hallo, mein ExPartner zahlt seit letztem Jahr nun Unterhalt für unseren knapp 17 jährigen Sohn. Dieser bekommt Taschengeld i. H. v. 70,00€ von seinen Großeltern + Zuwendungen von ca. 50-100€(mir, Oma, Vater..) monatlich. Nun sagt er, dass er es fair fände, wenn er was vom Unterhalt bekommt. Ist der Kindesunterhalt für ihn oder für mich, um ihn...


Wird mein Einkommen bei Kindesunterhalt eingerechnet?

Mein Partner und ich überlegen zu Heiraten. Nun stellt sich uns die Frage ob dann mein Einkommen auf seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind aus erster Beziehung mit angerechnet wird. Wir also mehr Unterhalt bezahlen müssen. Vielen Dank im Vorraus! Liebe Grüße Nicole


Kindesunterhalt mit Lohnpfändung jetzt anderer Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, Ich bin Mutter und habe für meinen Sohn 2019 einen Unterhaltstitel bei Gericht erwirkt. Nun ist es so, dass der Vater nach drei Jahren Unterhaltszahlungen über Lohnpfändung (!) den Job gewechselt hat. Er arbeitet seit 4 Monaten dort. Er sagt mir nicht wo er arbeitet. Er sagt mir nicht wieviel er jetzt verdient. Mein ...


Jugendamt berechnet seit über 3 Monaten den Kindesunterhalt nicht neu

Hallo Frau Bader, zunächst einmal danke für diese Möglichkeit in diesem Forum! Der Vater meines Kindes zahlt Unterhalt. Wir leben in Bayern. Ich habe nach 8 Jahren nun zum ersten Mal über eine Beistandschaft das Jugendamt gebeten eine Neuberechnung des Unterhaltes zu veranlassen, da der KV mittlerweile über 3000€ mehr Gehalt bekommt. Die ...


Kindesunterhalt

Guten Tag, mein Ex-Mann zahlt Unterhalt für unsere 3 Kinder. Er ist neu verheiratet, ich auch. Jetzt erwartet er ein Baby mit seiner Frau. Für das neue Kind kann er in der Düsseldorfer Tabelle herabgestuft werden. Da die Frau in Elternzeit gehen wird, meint er er könne noch eine Stufe herabgestuft werden, weil er ihr gegenüber auch unterhal...


Kindesunterhalt und Selbstbehalt

Guten Tag Frau Bader,    Ich bin seit 15 Jahren selbständig und leiste Kindesunterhalt (Mindestsatz) an meinen Ex Mann, wo unsere Tochter aktuell lebt.  Jetzt ist aktuell mein Auftraggeber weggefallen und ich musste Schulden zur Überbrückung meines eigenen Lebensunterhaltes und den meiner anderen Tochter (4 Jahre) aufnehmen sowie um meine...


Kindesunterhalt

Hallo Frau Bader,  Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage an Sie.  Und zwar erwarte ich gerade mein erstes Kind. Mein Partner hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, denen er selbstverständlich unterhaltspflichtig ist.  Ich selber arbeite in einem Beruf, der es mir zumindest im ersten Lebensjahr des Kindes unmöglich macht wieder arbeiten zu ...