Hallo Frau Bader,
seit Oktober diesen Jahres habe ich ein BV -ausgestellt durch den AG.
In meinem Arbeitsvertrag ist ein 13.Monatsgehalt festgelegt (Weihnachtsgeld) allerdings habe ich keins bekommen, nur das Gehalt.
Wie gehe ich jetzt vor, das Gespräch muss ich nicht suchen da zwecklos.
Vielen Dank.
LG Sindy
von
meerli
am 26.12.2011, 13:45
Antwort auf:
Wie vorgehen?
Hallo,
Ihnen steht das zu.
Schwangeren darf kein finanzieller Nachteil im Beschäftigungsverbot widerfahren. Auch wenn sich das 13. Monatsgehalt als zusätzlicher Teil der Vergütung nach der erbrachten Arbeitsleistung richtet, ist diese Sonderzahlung auch für Zeiten zu gewähren, in denen der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regeln das Einkommen weiter zahlen muss. Die Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, stehen der Schwangeren also zu.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.01.2012