Guten Abend Frau Bader, ich war bis Ende 2010 bei einem Unternehmen in Vollzeit beschäftigt und bin dann in Elternzeit gegangen. Während der Elternzeit habe ich halbtags in Teilzeit gearbeitet. Für diese Zeit habe ich einen Vertrag bekommen, in dem die Teilzeit während der Elternzeit geregelt war. Die Elternzeit lief Ende 2011 aus. Im Vertrag steht, dass der alte Arbeitsvertrag danach vollumfänglich wieder gilt (also Vollzeit). Sowohl mein AG als auch ich haben uns nicht um eine neue Vereinbarung gekümmert und ich habe bis heute weiter halbtags gearbeitet. Ich würde jetzt gerne wieder ein paar Stunden mehr arbeiten (aber nicht Vollzeit). Bevor ich meinen AG anspreche, habe ich aber die Frage: wie ist es rechtlich? Habe ich jetzt automatisch eine Teilzeittätigkeit in dem Rahmen wie ich in den letzten zwei Jahren gearbeitet habe, weil nach der Elternzeit nichts neues fixiert wurde? Oder gilt eigentlich der Vollzeitvertrag? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
von wellnessbaer07 am 25.01.2013, 20:25