Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte direkt nach dem Mutterschutz befristet für 1 Jahr bei meinem AG Teilzeit arbeiten. Nun habe ich gelesen, dass man eine bestimmte Anzahl an Stunden arbeiten darf ohne dass das Geld beim Erziehungsgeld angerechnet wird. Ist das richtig? Wenn ja, wie viele Stunden sind das? Vielleicht könnten Sie mir hilfsweise auch eine Internetadresse geben zum nachlesen? Dankeschön im voraus Daniela
Mitglied inaktiv - 26.06.2006, 11:33