Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne herausfinden, mit wievielen "Leer- bzw. 0-Monaten" ich bei der Berechnung meines Elterngeldes für das 2. Kind rechnen muss. Der ET ist der 02.04.2016 - Beginn Mutterschutz 20.02.2016. Mein 1. Kind wurde am 13.06.14 geboren. Das Elterngeld für Kind 1 wurde vom 13.08.2014 bis12.06.2015 ausbezahlt Das Mutterschaftsgeld wurde vom 11.05. bis 17.08.2015 ausbezahlt Seit 09.2015 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit Bisher konnte mir keiner sagen, ob ich mit 2 oder 3 Leermoanten rechnen muss bei der Berechnung des Elterngeldes für Kind 2. Nach meinem Verständnis zählen die vollen Erwerbseinkommen der 12 Monate vor Geburt des Kindes. D. h. für die Berechnung für Kind 2 würde ich Januar 2016 als 1. Monat ansetzen. Die Monate, in denen ich noch Eltern- bzw. Mutterschaftsgeld erhalten habe (Mai 2014-Juni 2015) würde ich komplett ausklammern. Somit würden nach meinem Verständnis lediglich 2 Monate (Juli und August 2015) als Leermonate ergeben. Oder muss ich damit rechnen, dass ein Monat zusätzlich bzw. anteilig abgezogen wird, weil mein Kind Mitte des Monats geboren ist (Juni 15 als 3. Leermonat), bzw. die letzte Elterngeldzahlung im Mai erfolgt ist? Außerdem wolle ich noch fragen, ob es bei Teilzeit tatsächlich einen Höchstsatz (Als Einkommen vor der Geburt werden höchstens 2.770 Euro berücksichtigt.) von 2770€ gibt, der als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld herangezogen wird. Vorab schon herzlichen Dank für Ihre Antwort!
von sihaya17 am 03.02.2016, 16:03