Guten Abend Frau Bader, ich beschäftige mich aktuell mit meinem Resturlaubsanspruch aufgrund meiner Schwangerschaft. Mein ET ist der 13.05.2016, folglich würde der Mutterschutz am 01.04 beginnen und am 08.07 enden. Ich habe vor 1 Jahr in Elternzeit zu gehen. Ich habe unter Berücksichtigung meines jährlichen Urlaubsanspruches von 30 Tagen 17, 5 Tage Urlaub berechnet. Meine Fragen: - Wird der Urlaubsanspruch auf 18 Tage aufgerundet? Habe ich überhaupt Anspruch auf die Aufrunden? - Oder habe ich insgesamt 20 Tage Urlaub, da ich mehr als 6 Monate (6 Monate und 8 Tage) im Jahr gearbeitet habe. Voraussetzung für meine Berechnung ist, dass mein Mutterschutz in den Juli fällt. Über Ihre Einschätzung würde ich mich freuen. Herzlichen Dank. Resi
von ReHoSi am 03.02.2016, 22:53