Guten Tag,
Ich habe eine wichtige Frage.
Meine Situation ist :
Ich habe mich von dem kindsvater meiner 7 Monate alten Tochter getrennt. Ich war nun beim jobcenter und diese sagten mir zuerst ich bekomme wahrscheinlich sozialleistung und mitzuschuss und nebenkostenerstattung. Es wäre egal was für eine Wohnung nur wenn sie teurer und größer ist muss ich den Rest selber tragen. Aufgrund dieser Beratung habe ich mich zu einer Wohnung entschieden wo ich 100 Euro draufzahlen muss. Mein Einkommen besteht aus Elterngeld aus erwerbseinkommen vor der schwangerschaft(Habe allerdings nun in der Elternzeit 2 Jahre einen aufhebungsvertrag vereinbart) , unterhaltsvorschuss, 200€ durch Minijob, kindergeld= 900 Euro.
Jetzt wo ich den Antrag abgegeben habe sagte mir der Herr das ich evtl sogar gar nichts bekommen würde an Zuschüssen weil mein Einkommen so hoch ist.
Dann würde mich und meiner Tochter aber nichts mehr zum Leben bleiben. Habe leider auch einen autokredit der abbezahlt werden muss. Hätte ich dies vorher gewusst hätte ich anders entschieden.
Wie viel Geld inkl Miete und nebenkosten steht einem denn zu als Alleinerziehende mit einem Kind?
Normaler Weise wird doch auch nicht das komplette elterngeld angerechnet und nicht der ganze erhalt vom Minijob oder täusche ich mich?
Vielen dank
von
Jana123emely
am 14.10.2017, 13:05
Antwort auf:
Wie viel Geld steht einer Alleinerziehenden mit einem Kind zu?
Hallo,
sorry, das kann ich Ihnen nicht sagen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2017
Antwort auf:
Wie viel Geld steht einer Alleinerziehenden mit einem Kind zu?
Dein Problem dürfte eher der Aufhebungsvertrag sein, damit hast du dich selbst in finanzieller Not gebracht. Das hättest du im Vorfeld mit dem Amt klären müssen. Einfach so kündigen - zumal wenn eben gar nicht nötig weil du ja in EZ bist - sehen die absolut gar nicht gerne.
Und ja, mit Minijob 200 €, Kindergeld von 184€, Unterhaltsvorschuss und zudem auch noch 900 € Elterngeld bist du nicht gerade schlecht gestellt. 100 € mehr wegen der Wohnung ist da schon eine Hausnummer.
IMO bliebe noch zu prüfen ob Du evtl Wohngeld bekommst und/oder erhöhtes Kindergeld. Ob es langt, keine Ahnung. Davon ab wirst du ein Problem bekommen wenn das EG endet, ich hoffe du hast da dann eine Kinderbetreuung. Spätestens dann wird der Aufhebungsvertrag dir nämlich so richtig Ärger bereiten. Weil, wenn du keinen Anspruch auf ALG1 hast wegen fehlender Kinderbetreuung und auch keinen auf Hartz4, du dich dann aber selbst krankenversichern musst, wird es fies. In EZ bist du sobald der Aufhebungsvertrag greift nämlich nicht mehr, die endet sobald du keinen AG mehr hast. Entsprechend auch die beitragsfreie Krankenversicherung. Das gilt auch wenn du eine Sperre bekommst - wovon auszugehen ist - wegen des Aufhebungsvertrages. Zumal du da doch sicherlich eine Abfindung bei herausbekommst, oder? Auch die wird angerechnet sofern du Hartz4 beantragst, ist ja Vermögen. Solange du EG bekommst bist du noch krankenverichert, aber mit Ablauf des EG wirst du dich da selbst drum kümmern müssen.
IMO so richtig sch... gelaufen. Und gegen den Aufhebungsvertrag wirst du auch nichts mehr machen können. Also schnellstens um neue Arbeit bemühen damit du wenigstens versichert bist dann.
Mein Rat, lass dich ganz, ganz dringen ausreichend beraten was genau du machen kannst.
Mitglied inaktiv - 14.10.2017, 15:39
Antwort auf:
Wie viel Geld steht einer Alleinerziehenden mit einem Kind zu?
Ich habe das mit dem aufhebungsvertrag mit der Agentur für Arbeit und dem jobcenter besprochen. Beide sagen keine Sperre da ich dort auch nach ez nicht mehr arbeiten kann.
Und die 900 sind meine gesamt Einnahmen nicht nur das Elterngeld. Sonst hätte ich gar keine Probleme wenn es so wäre.
Alg1 kann ich quasi nach der Elternzeit noch beantragen würde mir gesagt.
Es geht ewig nur um jetzt die Zeit.also noch 1 1/2 Jahre.
von
Jana123emely
am 14.10.2017, 16:04
Antwort auf:
Wie viel Geld steht einer Alleinerziehenden mit einem Kind zu?
Hat man dir auch gesagt das deine Ez endet wenn du den Aufhebungsvertrag unterschreibst?
Wie gesagt, ohne AG keine EZ - und damit endet nach dem EG auch deine beitragsfreie Krankenversicherung. Du hättest erst zum Ende der EZ kündigen sollen - darum geht es. Dann gerne auch mit Zustimmung des Amtes. Vorher war es aber unnötig und zu deinem Nachteil. Zumal wenn die jetzt nicht zahlen. Wie willst du dich krankenversichern wenn das EG endet in wenigen Monaten endet? Oder hast du EG Plus über 2 Jahre genommen?
Mitglied inaktiv - 14.10.2017, 20:27