Hallo Fau Bader,
Ich bin zur Zeit in 2jähriger Elternzeit mit Elterngeld plus. Gerne möchte ich meine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber auf 3 jahre verlängern, letztes jahr dann nur noch Kindergeld.
In der ersten Schwangerschaft habe ich sofort ein BV erhalten was ich bei einer erneuten SS vermutlich wieder bekommen werde.
Nun meine frage: wenn ich gegen Ende meiner 3jährigen Elternzeit wieder schwanger werde, auf was bezieht sich die Berechnung des BV-Entgelts?
Vor der ersten SS habe ich Vollzeit gearbeitet.
Danke Ihnen!!
Gruß
von
maiba
am 15.02.2018, 14:11
Antwort auf:
Wie viel Entgelt im BV nach 3 jähriger Elternzeit
Hall,
Sie bekommen dann das, was Sie ohne BV bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.02.2018
Antwort auf:
Wie viel Entgelt im BV nach 3 jähriger Elternzeit
auf das was du ohne bv verdienen würdest. egal ob du vorher vollzeit hattest, das ist irrelevant. aber ein bv bekommst du nicht automatisch, die zeiten sind zum glück vorbei.
wenn du während der elternzeit schwanger wirst, bekommst du im übrigen gar nix. nur wenn dein arbeitsvertrag entweder wieder auflebt oder ein neuer mit tz und du arbeiten würdest, DANN bekommst du bei einem eventuellen bv eben das, was du in dem moment verdienen würdest.
von
mellomania
am 15.02.2018, 15:11
Antwort auf:
Wie viel Entgelt im BV nach 3 jähriger Elternzeit
Geld gibt es entsprechend des dann gültigen Vertrages, ab dem ersten Tag nach Ende der EZ. Man muss keinen Tag gearbeitet haben.
Mitglied inaktiv - 15.02.2018, 15:31
Antwort auf:
Wie viel Entgelt im BV nach 3 jähriger Elternzeit
In meinem Text oben habe ich es der Einfachheit halber mit einer zweiten SS erklärt, obwohl es in meinem Fall eine dritte SS wäre.
Was ich sagen will... Die zweite SS wurde in der Elternzeit festgestellt und auch das BV wurde gegen Ende meiner Elternzeit ausgestellt, als Entgelt habe ich mein VZ Gehalt bekommen.
von
maiba
am 15.02.2018, 20:44
Antwort auf:
Wie viel Entgelt im BV nach 3 jähriger Elternzeit
hast du gearbeitet während der elternzeit? wenn nein, stimmt was nicht. das gehalt das du bekommst während einem BV, steht dir erst ab dem ersten tag NACH ende der elternzeit zu. und vollzeitgehalt nur dann, wenn du auch VOLLZEIT gearbeitet hättest. hättest du nach der elternzeit TZ gearbeitet, stünde dir nur TZ gehalt zu.
von
mellomania
am 15.02.2018, 20:47