Hallo Frau Bader,
ich habe im letzten Jahr am 10. Juli meinen Sohn entbunden und mich für ein Jahr Elternzeit eingetragen. Wir wollten gerne schnellstmöglich das zweite Baby bekommen, doch leider hat es bisher noch nicht geklappt. Ich erhalte den Höchstsatz an Elterngeld, daher würde sich dies für uns natürlich lohnen. Wenn ich nun in den nächsten Monaten (hoffentlich) schwanger werden würde, gibt es zwischen Elternzeit und Entbindung eine Pause. Nun meine Fragen:
- macht es Sinn jetzt sofort schon das 2. Elternjahr zu beantragen? Und würde ich dann das selbe Elterngeld wieder erhalten?
Ich finde das ganze Thema recht kompliziert und bräuchte mal eine Erklärung :)
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Liebe Grüße
Jazz
von
Jessili01
am 23.02.2018, 14:10
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld würde ich erhalten?
Hallo,
1. Einen Anspruch auf Verlängerung haben Sie nicht, da muss der Arbeitgeber zustimmen.
2. das Elterngeld bestimmt sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld vom ersten Kind (bis zum 14. Lebensmonat) werden ausgeklammert. Es ist deshalb sinnvoll, dass Elterngeld auf 14 Monate zu strecken.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.02.2018
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld würde ich erhalten?
Elterngeld ist kein Einkommen in dem Sinne und wird zur Berechnung des neuen Elterngeldes ausgeklammert, genauso wie das Mutterschaftsgeld. Bleibst du das zweite Jahr in Elternzeit zuhause bekommst du kein weiteres Elterngeld. Entbindest du innerhalb der aktuellen Elternzeit(bis zum ersten Lebensjahr) erhälst du das gleiche wie in der ersten Elternzeit. Bleibst du ohne Elterngeldbezug zuhause werden alle Monate mit 0€ Einkommen berechnet.
Entscheidend sind 12 Monate vor Geburt des zweiten Kindes, Elterngeldbezug und Mutterschaftsgeld ausgeklammert.
Liebe Grüße
Ryberia
von
Ryberia_16
am 23.02.2018, 14:21
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld würde ich erhalten?
Du kannst auch nicht einfach das zweite EZ-Jahr beantragen - dein AG kann das ablehnen, da man sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegt. Dann müsstest du ab dem 1. Geburtstag Vollzeit arbeiten oder deinen Vertrag ändern.
Wenn du möglichst viel EG bekommen willst, wäre es sinnvoll, ab dem ersten Geburtstag zu arbeiten (auch TZ), da du sonst in jedem Fall schon Nullrunden drin hast.
von
malini
am 23.02.2018, 15:01
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld würde ich erhalten?
das zweite jahr elternzeit kannst du, wenn du es nicht direkt angemeldet hast, nur mit einverständnis des arbeitgebers nehmen.
für das zweite kind gilt, dass auch die 12 monate vor geburt bzw vor mutterschutz gerechnet werden. bestimmte monate werden gestrichen. das sind monate in elterngeldbbasis bezug (hoechstens 12) oder elterngeld + (hoechstens 14 monate), monate. des weiteren werden ausgespart die monate in mutterschutz und monate in denen du schwangerschaftsbedingt krank geschrieben warst. die gestrichenen monate werden von vorher (vor mutterschutz von kind 1) genommen.
das heisst, du müsstest, um den selben EG satz zu haben, beim basiselterngeld in den ersten 3 monaten nach geburt des 1. kindes schwanger geworden sein. bei elterngeld + in den ersten 5 monaten. dafür ist es ja nun schon zu spät.
du wirst also entweder arbeiten oder monate mit 0 euro drin haben. wenn du teilzeit arbeitest zählt das teilzeitgehalt. deinen vertrag musst du nur ändern, wenn der AG das zweite jahr EZ ablehnt und du nicht deinem normalen vertrag entsprechend arbeiten willst. der AG muss den dann aber nicht wieder zurück ändern.
du erhälst immer (auch bei 12 monaten mit 0 euro) mindestens 300 euro elterngeld für das neue kind.
ich glaube/hoffe, dass ich das jetzt richtig erklärt habe ;-)
Mitglied inaktiv - 23.02.2018, 15:48
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld würde ich erhalten?
Es kommt halt mega auf Dein Netto an und wann Du wieder schwanger wirst.
Bei 6 x 0Euro und 6 x Verdienst a 6.000Euro würde trotzdem der Höchstsatz herauskommen ;-)
Der beste Weg ist, nach dem einen Jahr EZ wieder Vollzeit zu arbeiten, dann gehst Du keinerlei Risiko fürs nächste EG ein. EZ verlängern würde ich nicht, wenn man auf hohes EG angewiesen ist oder es für enorm wichtig hält. Gute Ebtscheidung.
Mitglied inaktiv - 23.02.2018, 18:02