Ich habe für mein erstes Kind 2 Jahre Elternzeit genommen. Wenn unser zweites Kind innerhalb dieser 2 Jahre zur Welt kommen würde, würde ich dann nochmal dasselbe Elterngeld bekommen?
Oder gilt diese Regelung nur, wenn man 1 Jahr Elternzeit genommen hat und quasi direkt wieder schwanger wird?
Vielen Dank für die Antwort
von
Kate 206
am 22.06.2016, 22:19
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2016
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Der neue Mutterschutz sollte etwa bis zum ersten Geburtstag des Vorkindes losgehen. Dann passt das. Alles ab dem ersten Geb. ohne Einkommen geht mit 0€ in neue Berechnung. Es werden immer die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes addiert.
von
Sternenschnuppe
am 22.06.2016, 22:28