Guten Tag Frau Bader,
meine Elternzeit ist am 12.03.2013 zu Ende,aber ich habe noch um ein Jahr verlängert(12.03.2014). In der Zeit bekomme ich kein Geld, aber in dieser Zeit planen wir ein zweites Kind zu bekommen. Meine Frage lautet wie viel EG bekomme ich für zweites Kind( Mindestsatz oder soviel wie beim ersten Kind)?
von
Lillismutti
am 20.03.2013, 11:01
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Hallo,
Ausgangspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens ist bei nichtselbstständig Erwerbstätigen (z. B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, zur Ausbildung Beschäftigte) das persönliche steuerpflichtige Brutto-Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt.
Bei der Einkommensermittlung bleiben grundsätzlich solche Kalendermonate unberücksichtigt, in denen aufgrund der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine Beschäftigung nicht zulässig war. (Monate mit Beschäftigungsverbot nach beamtenoder soldatenrechtlichen Mutterschutzvorschriften fließen hingegen in die Einkommensermittlung ein.) Unberücksichtigt bleiben ebenfalls Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehroder Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist. Statt dieser Monate werden dann weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte diese Ausklammerung von Monaten und der damit verbundene Rückgriff auf frühere Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2013
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Das kommt natürlich darauf an wie schnell es mit dem zweiten Kind geht, aber soviel wie für das erste definitiv nicht.
Aus dem Berechnungszeitraum werden Zeiten in denen man Mutterschutzgeld, Elterngeld und Krankngeld aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkankung rausgenommen.
Alles andere wird voll eingerechnet, hat man also kein EG bezogen, dann 0,-€, ALG 1+2 jeweils mit 0,-€ & Krankengeld aufgrund nichtschwangerschaftsbedingter Erkrankung auch mit 0,-€. Lohn entsprechend mit dem Lohn den man bekommen hat.
Kommen vor dem 2. Kind so keine 12 Monate vor der Geburt zusammen, dann werden Monate genommen von vor der ersten Geburt, immer weiter zurückgehend.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 20.03.2013, 11:52