Sehr geehrte Frau Bader,
Und zwar habe ich folgendes Anliegen:
Unsere Tochter kam am 07.02.2019 (36+5SSW) zur Welt. Ich habe Elterngeld plus beantragt, die letzte Auszahlung ist im August 2020. Ich bekomme monatlich 289€.
Mein Mann und ich wünschen uns zeitnah ein weiteres Kind.
Nun zu meiner Frage: Wann macht es finanziell gesehen mehr Sinn schwanger zu werden, bzw wie wird das Elterngeld dann berechnet?
Bsp.: Ich werde kurz vor Auslaufen des Elterngeldbezugs wieder schwanger und habe so Leermonate, bekomme ich dann den Mindestsatz?
Wie ist es, wenn ich jetzt in naher Zukunft schwanger werde und das Kind kurz vor oder kurz nach Ende des Elterngeldbezugs geboren wird?
Ich hoffe Sie verstehen meine Frage. Ich habe bereits eine Mail an die zuständige Stelle geschickt, aber leider noch immer keine Antwort bekommen.
Mit freundlichen Grüßen.
von
MommyofBella
am 21.06.2019, 17:32
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld bei Kind Nr. 2, wann macht es Sinn?
Hallo,
entscheidend für das Elterngeld des zweiten Kindes sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ausgeklammert werden die Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld von Kind 1 bis zu dessen 14. Lebensmonat.
Ausklammern für das erste Kind können Sie also bis April 2020. Dazu kommt dann der Mutterschutz von sechs Wochen für das zweite Kind. Es sollte also spätestens im Juni 2020 geboren werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2019
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld bei Kind Nr. 2, wann macht es Sinn?
14 Monate werden beim Elterngeld plus ausgeklammert, jeder Monat danach wo du kein Einkommen erwirtschaftest gehen mit 0 Euro in die Berechnung des elterngeldes
von
misses-cat
am 21.06.2019, 18:31
Antwort auf:
Wie viel Elterngeld bei Kind Nr. 2, wann macht es Sinn?
Du müsstest so schwanger werden, das Kind 1 ungefähr 15/16 Monate alt ist, wenn Kind 2 geboren wird. 14 Monate mit EG bezug wird ausgeklammert und Monate mit Mutterschaftsleistungen auch. Dann erhälst du das gleiche EG wie jetzt.
Du kannst auf einen Tag vor neuen Mutterschutz die aktuelle Elternzeit beenden um volle Mutterschutz Leistungen vom AG und KK zu erhalten.
Andererseits zählt jeder Monat ohne Einkommen als 0€. Mindert also das neue EG, was ja wieder die 12 vor Geburt Kind 2 zählt. Also evtl Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen, bis 30h die Woche erlaubt
Mitglied inaktiv - 21.06.2019, 20:08