3 Kinder 14.02.2008 (war 1 Jahr Elternzeit beantragt) 18.12.14 (2 Jahre wurden beantragt aber vorzeitig abgebrochen da erneute ss) 01.02.2016 (2 Jahre beantragt) Wieviel Elternzeit kann ich noch anhängen? Wie muss ich das tun? Muss der AG zustimmen? Wenn ich nicht verlängern kann, wann muss ich dann Kündigen vor Ende der Elternzeit? Muss ich mich Arbeitslosmelden? Wenn ja wieviel vorher`? Ich möchte aber max. 450Euro arbeiten wenn überhaupt. Dann steh ich ja nicht für alle Arbeiten zur verfügung. Wenn ich mich arbeitslos melden muss, bekomm ich dann ALG und anhand von was wird es berechnet? MFG Franzi
von franzi_85 am 12.04.2017, 08:58