Sehr geehrte Frau Bader,
Meine beantragte zweijährige Elternzeit ist im Juli 2019 zu Ende. Nun wünschen mein Mann und ich uns noch ein zweites Kind.
Ich habe vor die Elternzeit des ersten Kindes auf drei Jahre aufzubauen, wenn mein Arbeitgeber dem zustimmt.
Angenommen es klappt und ich werde wieder schwanger. Wie verändert sich das Dienstverhältnis? Bleibt mein Kündigungsschutz? Oder kann ich nach den drei Jahren Elternzeit des ersten Kindes anschliessend dann gekündigt werden?
Hab ich nach der zweiten Schwangerschaft wieder ein Recht auf Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber?
Sollte eine Schwangerschaft klappen... Ab wann muss ich den Arbeitgeber darüber aus meiner Elternzeit heraus in Kenntnis setzten?
Vielen herzlichen Dank für ihre Nachricht
Liebe Grüße
Elvira
von
elvira37
am 31.03.2019, 13:30
Antwort auf:
Wie verändert eine neue Schwangerschaft in der Elternzeit das Dienstverhältniss
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass Sie keine Beamtin sind.
Sie haben Kündigungsschutz, der Vertrag bleibt bestehen.
Sie verlängern die EZ bis zum beginn des neuen Mutterschutzes u bekommen dann volles MG.
Dann haben Sie wieder Anspruch auf EZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2019
Antwort auf:
Wie verändert eine neue Schwangerschaft in der Elternzeit das Dienstverhältniss
Bist du Beamtin, weil du vom Dienstverhältnis schreibst?
Mitglied inaktiv - 31.03.2019, 13:39
Antwort auf:
Wie verändert eine neue Schwangerschaft in der Elternzeit das Dienstverhältniss
hallo hier die FSin,
nein ich bin keine Beamtin. Ich bin angestellt in einer Firma.
Hab mich vielleicht nur komisch ausgedrückt.
LG Elvira
von
elvira37
am 31.03.2019, 13:45
Antwort auf:
Wie verändert eine neue Schwangerschaft in der Elternzeit das Dienstverhältniss
Wenn der AG zustimmt, kannst du auf drei Jahre Elterzeit verlängern und ohne seine Zustimmung kannst du zum neuen Mutterschutz die Elternzeit (6 Wochen vor ET) beenden.
Der Kündigungsschutz besteht weiter, und neue Elternzeit kannst du wiederum beantragen.
Mitglied inaktiv - 31.03.2019, 15:48
Antwort auf:
Wie verändert eine neue Schwangerschaft in der Elternzeit das Dienstverhältniss
Da du wohl von Anfang an 2 Jahre EZ genommen hast, kannst du jetzt auf drei Jahre verlängern, ohne das dein AG zustimmen muss.
von
-Talia-
am 31.03.2019, 19:17