Frage:
Wie stehen meine Chancen beim Aufenthaltsbestimmungsrecht als pendelnde Mutter?
Liebe Frau Bader,
ich habe eine wunderbare Arbeitsstelle in einer mehr als 350 km entfernten Stadt. Ich lebe dort, wo mein Mann (der Hauptverdiener) lebt und bin vor der Geburt meines Sohnes immer 1x wöchentlich gependelt und habe 2-3 Tage und Nächte pro Woche in meiner Arbeitsstadt verbracht (ich habe eine halbe Stelle). Ich habe eine unbefristete Festanstellung in einem Job-Bereich, in dem es deutschlandweit kaum unbefristete Festanstellungen gibt - darum besteht leider nicht die Option, "einfach" zu kündigen und eine Stelle am gemeinsamen Wohnort zu finden.
Nun zum "Problem":
Wenn mein Sohn im März 2019 ein Jahr alt wird, werde ich wieder einsteigen. Entweder mit 12 Stunden vor Ort oder mit 19,5 Std, wobei ich 7,5 Std. davon im HomeOffice arbeiten dürfte (die Variante kann ich selbst bestimmen. Der Arbeitgeber wäre mit beidem einverstanden).
Das Problem, dass ich pendeln und 2,5 Tage sowie 2 Nächte nicht bei meinem Mann und Sohn verbringen kann, besteht jedoch in jedem Fall.
Da mein Mann und ich uns momentan häufig streiten (v.a. darüber, dass er eigentlich zugesagt hatte, dass er bereit wäre, seine Arbeitsstelle zu wechseln, wenn wir ein Kind bekommen), habe ich Sorge, dass es evtl. zu einer Trennung kommen könnte, wenn er sein neues Versprechen nicht einlöst: Er hat zugesagt, dass er Ende 2020 zu einem Umzug bereit wäre, wenn er eine interne Weiterbildung abgeschlossen hat.
Der Plan sieht bis dahin wie folgt aus:
Mein Mann wird ca. 70 % arbeiten: montags und dienstags ganztags, mittwochs, donnerstags und freitags nur während der Kita-Betreuungszeiten.
Meine Arbeitstage vor Ort werden donnerstags ganztags und freitags halbtags sein. ABER aufgrund der über 4-stündigen Reisezeit muss ich mittwochs spätnnachmittags aufbrechen und würde freitags auch erst gegen 18/19 Uhr zuhause sein. Ergo: Abwesenheit vom Kind von Mi nachmittag bis Fr Abend.
- Würde mein Mann im Falle einer Trennung mit größerer Wahrscheinlichkeit als ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen, weil er den Sohn 2 Nächste pro Woche alleine betreut und die Kita auch in dieser Stadt ist? Oder zählt hier, dass ich weniger Stunden arbeite und daher grundsätzlich mehr Zeit für das Kind hätte?
- Würde ich meine Chancen verbessern, wenn ich Mo + Di "Vollzeitmama" wäre, d.h. sollte ich unbedingt darauf verzichten, dass meine Sohn an diesen beiden Tagen in die Kita geht? (das würde dann ja auch heißen, dass ich nicht die Variante mit mehr Stunden wählen sollte, weil ich dann ja auch Homeofficezeiten hätte)
- Welchen Wert hätte eine vorher schriftlich getroffene (nicht notarielle) Vereinbarung, in der mein Mann einwilligt, dass das Kind im Falle einer Trennung auf jeden Fall mit mir umziehen darf? (Zu dieser Vereinbarung wäre mein Mann bereit. Allerdings ist er als kinder- und jugendpsychiatrischer Gutachter in Sorgerechtsfragen bewandert und häufig bei Gerichtsurteilen dabei... daher weiß ich nicht, ob er nur zugesagt hat, weil er vielleicht schon weiß, dass sowas evtl. sowieso gar nicht zählen würde?!)
- Womit könnte ich meine Chancen auf das gerichtlich zugesprochene Aufenhaltsbestimmungsrecht noch erhöhen? (z.B. regelmäßig am Wochenende "zum Urlaub" mit dem Kind in die andere Stadt fahren?)
Puh, der Fall ist leider sehr kompliziert. Wenn Sie hier nicht antworten können bzw. wollen: Was würde eine diesbezügliche persönliche Rechtsberatung bei Ihnen ungefähr kosten?
Danke jetzt schon!
von
babybaby
am 26.10.2018, 20:53
Antwort auf:
Wie stehen meine Chancen beim Aufenthaltsbestimmungsrecht als pendelnde Mutter?
Hallo,
die Frage ist doch, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Und das scheint eher beim Vater zu sein.
Eine schriftliche Regelung wäre widerrufbar - es geht ja darum, an wen das Kind mehr gewöhnt ist.
Ändern wird schwierig - das Kind wird nicht einfach mit Ihnen umziehen können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2018
Antwort auf:
Wie stehen meine Chancen beim Aufenthaltsbestimmungsrecht als pendelnde Mutter?
Ich fürchte, da brauchst Du eine individuelle Beratung vor Ort, weil das alles zu kompliziert ist.
Ganz abgesehen davon kann keiner voraussehen, wie ein Richter entscheidet, wenn es dann soweit ist. Schwieriger Fall würde ich sagen.
Mitglied inaktiv - 26.10.2018, 20:58
Antwort auf:
Wie stehen meine Chancen beim Aufenthaltsbestimmungsrecht als pendelnde Mutter?
wie port schon schreibt: wie richter entscheiden, kannst du nicht voraussagen!
du kannst eigentlich nur innerhalb der jetzt noch bestehenden beziehung fakten schaffen und mit deinem sohn im guten umziehen.
Mitglied inaktiv - 27.10.2018, 09:30
Antwort auf:
Wie stehen meine Chancen beim Aufenthaltsbestimmungsrecht als pendelnde Mutter?
Hallo kravallie,
genau darum geht es mir: Wie schaffe ich diese Fakten bzw. worauf müsste ich achten, um nicht im Falle eines Falles, "böse zu erwachen"?
Klar kann kein Jurist der Welt exakt vorhersagen, was entschieden werden würde, aber vielleicht kann ein Experte wie Frau Bader zumindest beantworten, ob die zwei Nächte außer Haus bereits ausreichend sind, dass ein Richter meinen Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit als die Hauptbezugsperson für unseren Sohn einstufen würde.
von
babybaby
am 27.10.2018, 15:37
Antwort auf:
Wie stehen meine Chancen beim Aufenthaltsbestimmungsrecht als pendelnde Mutter?
Nunja, dass Du mit dem Kind umziehst halte ich für ausgeschlossen bei der engen Bindung zum Vater und der Stabilität dort mit Kindergarten und Zuhause.
Ihr habt euch, egal was er versprochen hat, zu diesem Wohnort entschieden.
Wieso sollte er also einem Umzug des Kindes zustimmen? Und würdest Du es dann Mittwochs immer zu ihm fahren und Freitags oder Sonntags wieder holen, wenn Du die Entfernung schaffst? Die Pendelei würde also so oder so bei Dir bleiben.
Vorstellbarer wäre ein Auszug im alten Ort, bis Mittwochs ist das Kind bei Dir, dann beim Vater und die Wochenenden wechselt ihr euch ab.
Ob das besser ist als jetzt ?
von
Sternenschnuppe
am 27.10.2018, 18:18
Antwort auf:
Wie stehen meine Chancen beim Aufenthaltsbestimmungsrecht als pendelnde Mutter?
Hallo,
ich denke, sein Einverständnis, dass du im Falle einer Trennung mit Kind umziehen kannst kann er jederzeit widerrufen.
Das ist bestimmt nicht verbindlich.
Oder du müsstest nach seinem Einverständnis sofort Tatsachen schaffen.
Ansonsten würde ich tatsächlich nicht so viel Betreuungszeit in die Hände des Vaters geben wenn eine Trennung über euch schwebt.
Vor allem, wenn der Vater kinder- und jugendpsychiatrischer Gutachter ist!
Ich kenne etliche Gutachten- Situationen, einige davon sehr fragwürdig.... und befürchte, dass solche Gutachten immer sehr subjektiv sind. Wenn der Vater da Kollege ist..... nunja.
ICH wäre vorsichtig!
Fahr doch lieber erst Donnerstag Morgen gaaaanz früh los oder so früh es geht und arbeite dann Donnerstag Abend vor Ort länger. Das müsste doch machbar sein. Und Freitag beginnst du ganz früh zu arbeiten. (meine Schwägerin macht das in gleicher Situation so)
Kita ist kein Problem, aber ich würde an deiner Stelle dafür sorgen, dass du die Hauptbetreuung übernimmst (andere Tage + Wochenende).
BezüglichChancen auf das gerichtliche AHB würde ich mich anwaltlich beraten lassen, da dies sehr von den individuellen Gegebenheiten abhängig und nicht pauschal zu berurteilen ist.
VG
von
Glücksfee
am 27.10.2018, 18:20
Antwort auf:
Wie stehen meine Chancen beim Aufenthaltsbestimmungsrecht als pendelnde Mutter?
Dein Problem ist nicht die 2-3 Tage ausser Haus. Das was dir das Genick brechen kann ist der Umstand das du nach Trennung sicherlich planst Richtung Arbeit zu ziehen. Damit reisst du das Kind aus dem gewohnten Umfeld und erschwerst erheblich den Umgang. Das sehen Richter ungern.
Ehrlich, ich würde versuchen die Trennung so lange wie möglich heraus zu ziehen. Im Idealfall bis 2020 wenn dein Mann fertig mit der Fortbildung ist und ihr perfekterweise wieder näher an deiner Arbeit wohnt. Dann hast du meiner Meinung nach die besten Chancen. Aktuell würde ich dir Chancen eher beim Vater sehen.
von
Felica
am 27.10.2018, 19:41
Antwort auf:
Wie stehen meine Chancen beim Aufenthaltsbestimmungsrecht als pendelnde Mutter?
konkret: ich würde versuchen, mit seiner zustimmung "in liebe" und aus vernunft an meinen arbeitsort ziehen und ihn pendeln lassen.
nach meinen schlechten erfahrungungen würde ich das risiko nicht eingehen wollen.
Mitglied inaktiv - 28.10.2018, 08:14