Wie sieht es mit der Elternzeit aus wenn das 2.unterwegs ist ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie sieht es mit der Elternzeit aus wenn das 2.unterwegs ist ?

Guten Tag Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich bin im mom. in Elternzeit ( kleine ist 18 Mon.)bekomme im August das 2. Wollte wissen wie das mit der Elternzeit geregelt ist.Bekomme ich nochmal 3 Jahre Elternzeit oder muß ich nach meinen 3 Jahren kündigen? Danke im Voraus Jasmin

Mitglied inaktiv - 06.07.2004, 13:33



Antwort auf: Wie sieht es mit der Elternzeit aus wenn das 2.unterwegs ist ?

Hallo, Sie können bis zum 3. Geb. des 2. Kindes Elternzeit nehmen! Bitte rechtzeitig beantragen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.07.2004



Antwort auf: Wie sieht es mit der Elternzeit aus wenn das 2.unterwegs ist ?

Hallo Frau Bader, was heißt rechtzeitig beantragen? Ich meine damit den Zeitraum das 2. kommt jetzt im August. Außerdem Danke für Ihre schnelle Antwort Jasmin

Mitglied inaktiv - 06.07.2004, 21:33



Antwort auf: Wie sieht es mit der Elternzeit aus wenn das 2.unterwegs ist ?

Hallo, Sie können den EU vom ersten Kind u Ende nehmen, dann ist die Frist 8 Wo. oder den EU vom 1. Kind abbrechen zur Geburt dann sind es 6 Wo. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2004



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