Frage:
Wie sieht der rechtliche Urlaubsanspruch im Mutterschutz nach(!) ET aus?
Guten Morgen Frau Bader,
anhand dreier verschiedener Beispiele würde mich der sich ergebende Urlaubsanspruch für die 8 Wochen nach dem ET interessieren?
ET: 06.10.2016 (alle 8 Wochen in MS in 2016; letzter MS Tag soll auf den 01.12.2016 fallen)
ET: 06.11.2016 (alle 8 Wochen MS in 2016)
ET: 16.12.2016 (nur 2 Wochen MS jn 2016, weitere 6 in 2017)
In dem Unternehmen, in dem tätig bin, heißt es:
Für die 6 Wochen in 2017 muss der AG keinen vollen Urlaubsanspruch gewähren (gesetzlich gesehen), kann aber.
Für den Fall des 01.12. wird ein voller Urlaubsanspruch für den Monat gerechnet.
Mir wurde mitgeteilt (hier auf rund-ums-baby) das dies rechtlich falsch sei & bevor ich nun dieses "Fass" auf der Arbeit aufmache, wüsste ich gerne, was wirklich richtig/falsch ist.
Vielen lieben Dank im Voraus,
be.be
von
be.be
am 01.07.2016, 06:44
Antwort auf:
Wie sieht der rechtliche Urlaubsanspruch im Mutterschutz nach(!) ET aus?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2016
Antwort auf:
Wie sieht der rechtliche Urlaubsanspruch im Mutterschutz nach(!) ET aus?
Dann geht der Mutterschutz bis Mitte Februar und für Januar und Februar und Februar gibt es vollen Urlaubsanspruch.
Gekürzt werden darf nur für Monate die man komplett ! in Elternzeit ist.
Die Beispiele verwirren, so weit ist ja nie die Spanne.
Wann ist denn Dein ET ?
von
Sternenschnuppe
am 01.07.2016, 07:20
Antwort auf:
Wie sieht der rechtliche Urlaubsanspruch im Mutterschutz nach(!) ET aus?
Huhu Sternenschnuppe,
ganz einfacher Sachverhalt.
Der AG versucht beim Wechsel übers Jahr der MA einzutrichtern, dass man in den z.B. verbliebenen 7 Wochen Mutterschutz im neuen Jahr, keinen Urlaubsanspruch erwirbt.
Nach dem Motto, wessen Mutterschutz im lfd. Jahr endet hat Glück und bekommt den Urlaub, wer am 31.12. ET hat, hat Pech erwirbt im Mutterschutz 2017 keinen Urlaubsanspruch. Keine Ahnung wie man auf solch Unrecht kommen kann.
(Dass der ganze Urlaub übertragen werden kann auf das Jahr nach der EZ + Folgejahr schmeckt ihm auch nicht und er schürt scheinbar Ängste bzgl. Verfall, damit noch schnell Urlaub vor Beginn Mutterschutz genommen wird.)
Ich hab da im Novemberbus heute Nacht Blödsinn gerufen :-D Ich wars :-D
Würde auf § 17 Mutterschutzgesetz verweisen. Die Zeit vom Mutterschutz gilt als Beschäftigungszeit und es entstehen dem AN durch die Regelung keinerlei Nachteile.
Mitglied inaktiv - 01.07.2016, 08:10
Antwort auf:
Wie sieht der rechtliche Urlaubsanspruch im Mutterschutz nach(!) ET aus?
Juhu Hubbel ( PN folgt gleich )
Eben, BV ist Beschäftigungszeit, daher voller Urlaub für die Monate die nicht komplett in EZ sind :-)
Gehe mal im Novemberforum spionieren *gg*
von
Sternenschnuppe
am 01.07.2016, 08:13
Antwort auf:
Wie sieht der rechtliche Urlaubsanspruch im Mutterschutz nach(!) ET aus?
Bei manchen AGs unterstelle ich echt Absicht, wie kann man nur so mies sein ! :-(
Mitglied inaktiv - 01.07.2016, 08:22
Antwort auf:
Wie sieht der rechtliche Urlaubsanspruch im Mutterschutz nach(!) ET aus?
Meiner Erfahrung nach ist es leider sehr Häufig wirklich Unwissenheit und "Gewohnheit". Bei meinem AG wurde der Urlaub auch seit 10 Jahren für Mutterschutz falsch berechnet, weil die Verwaltung es nicht besser wusste. Ich habe das als es bei mir falsch gemacht wurde angemahnt und nach Rückfrage beim Anwalt hat die Verwaltung meine Berechnung bestätigt und die Urlaubstage nachträglich gewährt. Es wurde sich vielfach entschuldigt, man hätte das halt schon immer so gehandhabt und wäre von ausgegangen es richtig zu machen.
Sicher gibt es auch schwarze Schafe aber inzwischen bin ich überzeugt, dass die Personalverwaltung es schlichtweg häufig nicht besser weiß.
In Bezug auf das Thema: Mit Hinweiß auf Par.17(1) BEEG die Verwaltung höflich darauf hinweisen, dass nur für Monate, in denen man vollständig in EZ ist der Urlaub im entsprechenden Urlaubsjahr gekürzt werden darf. Sprich geht der Mutterschutz über die Jahresgrenze, dann wird für dieses Jahr gar nicht gekürzt und erst der Urlaub im nächsten Jahr - je nachdem in welchen Monaten man dann EZ hat.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 01.07.2016, 09:27
Antwort auf:
Wie sieht der rechtliche Urlaubsanspruch im Mutterschutz nach(!) ET aus?
Hallo,
Kann es sein, dass der Arbeitgeber dahin argumentiert, dass der Urlaub, dessen Anspruch erst im nächsten Jahr entsteht, nicht schon vor dem Mutterschutz genommen werden kann?
Dass es nicht darum geht, ob er gewährt wird, sondern wann?
LG luvi
von
luvi
am 01.07.2016, 12:41
Antwort auf:
Wie sieht der rechtliche Urlaubsanspruch im Mutterschutz nach(!) ET aus?
Das wäre Kulanz des AG den Urlaub aus dem nächsten Jahr schon eher zu nehmen.
Und das muss er nicht machen.
Wenn dem so wäre, dann ist das Startposting aber reichlich irreführend, denn das steht da ja gar nicht.
von
Sternenschnuppe
am 01.07.2016, 12:45
Antwort auf:
Wie sieht der rechtliche Urlaubsanspruch im Mutterschutz nach(!) ET aus?
Ginge der Mutterschutz zB bis zum 1.2.2017 (und danach bis zum Ende des Jahres Elternzeit), dann bestünde Anspruch auf Urlaub für 2017 auf 2/12 des regulären Jahresurlaub.
Bei 24 Tagen Jahresurlaub wären das 4 Tage.
(Ginge der MuSchu bis zum 28.02.2017 wären es übrigens auch 4 Tage)
Da der Anspruch erst 2017 "erworben" wird, kann er auch erst (ab) 2017 genommen werden.
Sehr viele AG gewähren diesen Urlaub wg Mutterschutz auch schon direkt vor dem Mutterschutz.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 01.07.2016, 13:51