Hallo Frau Bader, hallo alle anderen, die mir vielleicht auf die Frage antworten können. Vor geraumer Zeit habe ich hier wg. Kündigung in der Schwangerschaft gefragt - nun, es war tatsächlich so, dass ich gekündigt wurde aufgrund der Schwangerschaft, nach meinem Einspruch wurde aber nun ein Aufhebungsvertrag mit Freistellung von der Arbeit und Lohnfortzahlung vereinbart - sprich: mein AG sieht mich nicht mehr und sieht somit auch nicht meinen wachsenden Bauch. Heute wurde vom AG an mich die Bitte herangetragen, ihm einen aktuellen Schwangerschaftsnachweis oder eine Bescheinigung des Gyns vorzulegen. Mein Schwangerschaftsnachweis (Kopie der entsprechende Stelle des Mutterpasses (jaja, ich weiss, das hätte ich gar nicht machen müssen, war in dem Falle aber der einfachste Weg für mich)) liegt dem AG bereits vor. Braucht er jetzt nach jedem Vorsorge-Termin einen Schwangerschaftsnachweis, weil er mich ja nicht vor Augen hat und nicht weiss, ob ich wirklich noch schwanger bin??? Und: Wenn der AG eine Bescheinigung haben möchte, muss er sie doch auch zahlen, oder? Wie mach ich das dann? Ich lasse mir ne Quittung vom Gyn ausstellen, richtig? Und reiche das dann beides ein, richtig? Viele Grüsse und Danke vorab! Maria
Mitglied inaktiv - 26.10.2006, 16:40