Wie melde ich die EZ jetzt bei meinem AG an?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie melde ich die EZ jetzt bei meinem AG an?

Ich bekam eben einen Anruf das ich doch bitte zeitnah einen EZ- Antrag stellen soll. Jetzt habe ich mir das Formular angeschaut und weiß nicht genau wie ich das in meinem Fall günstig eintragen sollte: ich möchte gerne von Geburt an ( ET ist am 03.07. 20) bis den vollständigen Oktober 2021 zuhause bleiben. Ich kann im Formular zwar einen Zeitraum angeben: muss ich das dann voraussichtlichem Geburtsdatum machen also 03.07.20- 31.10.21? wie ist das mit den Mutterschaftszeiten? Und dann soll ich angeben wieviele Monate ich in den Zeitraum vom 3. bis zum 8. LJ ich übernehmen möchte - muss ich das jetzt schon angeben? - Ja eigentlich möchte ich das später mal, aber ich weiß jetzt nicht wielange und ob es dann finanziell möglich ist etc.- Verliere ich den Anspruch darauf wenn ich dort jetzt nichts angebe und es mir später anders überlege? LG

von sai89 am 11.02.2020, 10:08



Antwort auf: Wie melde ich die EZ jetzt bei meinem AG an?

Hallo, der Ag will planen, verständlich. Aber Sie sollten den Antrag erst 7 Wo vor Beginn verbindlich erklären. Sie können ihm ja Ihre Pläne mitteilen, aber darauf hinweisen dass Sie sich erst nach der Geburt binden wollen. Wichtig ist, dass Sie dann 2 Jahre beantragen (in denen Sie TZ arbeiten können), um einen Anspruch auf das 3 Jahr zu haben (natürlich nur, wenn Sie nicht vorher VZ arbeiten gehen wollen) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.02.2020



Antwort auf: Wie melde ich die EZ jetzt bei meinem AG an?

Ich würde jetzt noch gar keine Elternzeit mitteilen. Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor Beginn beantragt werden. Für Mütter im Mutterschutz bedeutet das: Innerhalb einer Woche nach der Geburt muss der Elternzeitantrag beim Arbeitgeber vorliegen.

von Himbeere2008 am 11.02.2020, 10:17



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Ja das ist das nicht muss weiß ich - allerdings bin ich froh darum dass man meinen Arbeitsvertrag trotz Schwangerschaft verlängert hat (ich hatte bis Ende 2019 einen befristeten Vertrag dieser wurde im Dez. bis Ende 2020 verlängert). Sofern die Konjunktor es zulässt soll ich auch Ende des Jahres unbefristet übernommen werden. Ich weiß ich habe darauf keine Garantie aber mein Chef möchte mich halten und ich bin daher auch soweit optimistisch- wenn sie micht nicht wollten hätten sich mich jetzt schon rauswerfen können - aufgrund von Komplikationen musste ich die SS bereits Anfang November bekanntgeben. Mit diesem Hintergrundaspekt möchte ich mich gegenüber meinem AG größtmöglich kooperativ zeigen ( mein direkter Vorgesetzter kennt den allgemeinen Plan zur Elternzeit schon)

von sai89 am 11.02.2020, 10:49



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EZ musst du 7 Wochen vor Antritt mitteilen. Und dann würde ich das auch erst machen. Heißt, wenn das Kind keine Frühgeburt wird und du die Mutter bist reicht dazu 1 Woche nach Geburt. Da du ja nach der Geburt noch mindestens 8 Wochen Mutterschutz hast. Dann kannst du auch verbindliche Daten angeben. Vorher musst du gar nichts und solltest es auch nicht machen. Den niemand weiß was kommt. Mein Rat wäre, wenn es soweit ist, dann melde 2 Jahre an, schreibe dazu das du das 3te Jahr nach Absprache nimmst. Du dir frei halten möchtest innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. Vorteil, du kannst je nachdem wie es läuft innerhalb der EZ mit bis zu 30 Std arbeiten. Bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Und, man muss sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen, ohne das der AG da ein Mitspracherecht hätte. Nimmst du weniger und es läuft nicht wie geplant, zB bei der Suche nach der Betreuung, benötigt die Verlängerung die Zustimmung des AG. Immer blöde. Und wenn es finanziell das Jahr mit EG geklappt hat, dann klappt es mit TZ von 30 Std locker. Außerdem kannst du dann nach belieben noch das 3te Jahr dran hängen. Sage dem AG du weißt noch nicht genau wie ihr es machen werden, er wird die Meldung aber termingerecht bekommen. Grob würdest du aber erst einmal von 2 Jahren ausgehen. Schriftlich aber erst einreichen wenn du es sicher weißt. Den hast du den einmal schriftlich eingereicht, ist er bindend.

von Felica am 11.02.2020, 11:55



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Du kannst nur solange Elternzeit nehmen, wie dein Arbeitsvertrag läuft. Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Ich würde keine Elternzeit mitteilen. Du weißt weder den genauen Geburtstermin, noch die Länge vom Mutterschutz usw.

von Himbeere2008 am 11.02.2020, 12:00



Antwort auf: Wie melde ich die EZ jetzt bei meinem AG an?

https://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-beantragen-Vertrag-laeuft-in-EZ-aus_205378.htm das ich mich für 2 Jahre binde und das ich die EZ eigentlich nur nehmen kann solange ich eine Arbeitsvertrag habe. Die Frage hatte ich Frau Bader bereits gestellt und sie meinte in dem Zusammenhang auch das ich alles beantragen sollte ... mein Arbeitgeber hat es bei Verlängerungen und entfristungen nicht ellig ... siehe anderen Thread... Der Kitaplatz ist soweit gesichert - das genaue Datum nicht aber es liegt spätestens Ende Sept/ Anfang Oktober und mein Mann hat ja schließlich auch noch Elternzeit somit sind wir was Probleme angeht auch flexibel. Ich gehe hier gerne arbeiten und möchte nicht sinnlos die mir gegenüber gute Situation gefährden (tarifgebundene Unternehmen im Osten sind nicht mega häufig)- zumal wir planen 2022 ein Haus zu bauen/ umzubauen ist es sicher besser bereits wieder einige Monate in Lohn und Brot zu stehen (auch für den Negativfall- das der Vertrag doch ausläuft).

von sai89 am 11.02.2020, 12:27