Frage: wie lange "schonfrist"

Hallo;-) Mein exmann und ich stehen seit Dezember per Anwalt in Kontakt. Nun ist es so,das ich morgen ins Krankenhaus gehe und übermorgen einen Kaiserschnitt bekomme. Ich weiß weder,wie es mir danach geht,noch wann ich entlassen werde.Sein Anwalt gibt mir eine Frist bis 11.2. Ich finde es unfair,das keine Rücksicht genommen wird,es geht ja nicht um Leben und tot. Kann ich nicht darauf bestehen,das sie mich wenigstens 4 Wochen in Ruhe lassen? Danke und viele grüße

von yunis am 29.01.2014, 12:56



Antwort auf: wie lange "schonfrist"

Hallo, es ist schwer, dass zu beurteilen, ohne zu wissen, worum es geht. Haben Sie denn keinen RA? liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.01.2014



Antwort auf: wie lange "schonfrist"

Vielleicht solltest Du schreiben worum es geht. So versteht keiner was Du meinst.

von Sternenschnuppe am 29.01.2014, 13:43



Antwort auf: wie lange "schonfrist"

Es geht nur um eine Fristsetzung,nur,um diese wahrnehmen zu können hätte ich erst einmal Rennerei und ich finde,nach einer Geburt ist das sehr viel verlangt. Um was es genau geht,ist,denk ich,nicht so wichtig,einfach nur,ob es im Wochenbett eine "schonfrist"gibt

von yunis am 29.01.2014, 15:53



Antwort auf: wie lange "schonfrist"

Wahrscheinlich nicht. Du kannst ja immer jemanden bevollmächtigen, der dann die Rennerei für dich macht. Gute OP!

von Pamo am 29.01.2014, 18:31



Antwort auf: wie lange "schonfrist"

Danke;-) Ja,habe ich aber ich kann momentan nicht hin,da ich im Krankenhaus bin. Es geht eigentlich "nur" um Unterhalt,den er mir schuldet. LG

von yunis am 30.01.2014, 14:14



Antwort auf: wie lange "schonfrist"

Hallo, hast Du schon versucht, Deinen Anwalt telefonisch zu erreichen ? Er kann - mit der Begründung eines KH-Aufenthaltes - eine Fristverlängerung beantragen. Das kann er bspw. auch, wenn Du oder der RA im Urlaub wären oder wenn der RA dringende Terminsachen hat. So wie ich es verstehe, ist es ja NUR eine Frist des gegnerischen RAes und nicht vom Gericht, oder ? Alles Gute für Dich LG Heike

von HeikeB1969 am 30.01.2014, 14:22