Hallo Frau Bader,
Ich bin gerade etwas überfordert mit der Rechtslage zum Mutterschutz bei Frühgeburt.
Mein Sohn wurde in der 34+ SSW geboren somit in der ersten Woche des Mutterschutzes. Wie lange geht jetzt der Mutterschutz? 12 Wochen ab dem Geburtstermin oder 17 Wochen ab dem Geburtstermin? Weil die 5 Wochen vor dem eigentlich errechneten Termin drangehangen werden? Die Elternzeit die ich bei meinem Arbeitgeber angebe gilt immer ab dem Geburtstag, in meinem Fall zum 2ten Geburtstag meines Sohnes, richtig?
Danke für ein wenig Aufklärung.
von
Mirela84
am 16.09.2015, 16:44
Antwort auf:
Wie lange ist Mutterschutzftist bei einer Frühgeburt
Hallo,
Sie haben insgesamt 6+12 Wochen - also, da Sie ja wenig bis keinen Mutterschutz vor der Geburt hatten, können Sie das nach der Geburt nehmen und bekommen MG
Liebe Grüße
NB (auch mit einem 34. SSW - Frühchen)
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.09.2015
Antwort auf:
Wie lange ist Mutterschutzftist bei einer Frühgeburt
Bei Frühgeburten gibt es insgesamt 18 Wochen Mutterschutz, also bekommst Du diese 18 Wochen minus den einigen Tagen, die Du bereits im Mutterschutz warst.
Elternzeit gilt ab Geburt, ganz richtig.
von
Andrea6
am 16.09.2015, 23:58