Guten Abend Frau Bader
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin zurzeit noch in Elternzeit. Meine Tochter wird im März 1 Jahr alt und ich werde dann wieder arbeiten gehen.
Nun habe ich noch einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen aus 2013 und von 5 Tagen aus 2012 (konnten wegen Krankheit nicht genommen werden).
Jetzt hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich den Urlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen muss, da er sonst verfällt.
Ist das richtig??
von
Maya0610
am 04.12.2013, 20:49
Antwort auf:
Wie lange habe ich Zeit meinen alten Urlaub zu nehmen.
Hallo,
§ 17 BEEG:
Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2013
Antwort auf:
Wie lange habe ich Zeit meinen alten Urlaub zu nehmen.
Urlaub der vor der EZ nicht genommen werden konnte bleibt bis zum Ablauf des Folgejahres in dem die EZ endete erhalten und darf erst danach verfallen.
Sprich wenn Deine EZ im März 2014 endet, dann darf der Urlaub der noch existiert nicht vor dem 31.12.2015 verfallen!
Rechtsgrundlage: MuSchuG § 17
"Erholungsurlaub.
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen."
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 05.12.2013, 11:38