Hallo ich bin während meines Bezug von ALG 1 in den Mutterschutz gegangen und habe bald zwei Jahre Elternzeit um. Die Arbeitsagentur hat mir gesagt ich muß mich nach zwei Jahren wieder Arbeitslos melden. Ich würde gerne noch ein Jahr zu Hause bleiben, da ich auch noch einen ältern Sohn habe. Habe ich ein Recht darauf das meine Krankenversicherung gezahlt wird, da ich nicht über meinen Mann Famielienversichert werden kann? Wer ist für mich zuständig? Die Arbeitsagentur hat mich auf das Versorgungsamt verwiesen, diese haben völlig abgeblockt. Danke im Vorraus