Guten Tag,
wenn der Arbeitsvertrag während des Mutterschutz/Elternzeit ausläuft, ist man dann weiterhin beitragsfrei krankenversichert?
Wenn ja, ist man dann auch im 2. Jahr versichert wenn man den Elterngeldbetrag auf 24.Monate verteilt?
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 21.03.2007, 13:10
Antwort auf:
Wie lange beitragsfrei krankenversichert?
Hallo,
Wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, gilt Folgendes:
Grds. endet der Krankenversicherungsschutz, wenn während des Beschäftigungsverhältnisses mehr als einen Monat kein Entgelt gezahlt wurde. Der Gesetzgeber hat davon abweichend jedoch bestimmt, dass während der Elternzeit die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung erhalten bleibt und Beiträge nur zu zahlen sind, wenn Sie ein Entgelt von mehr 400,- EURO erzielen.
Anders ist es bei beendeten Beschäftigungsverhältnissen: Hier besteht kein Anspruch auf Elternzeit, da keine Notwendigkeit einer Freistellung von der Arbeit besteht. Allerdings bleibt der Krankenversicherungsschutz dann erhalten, wenn Elterngeld bezogen wird. Und hier muss ich Sie leider enttäuschen: Dieses gilt nur für 1 Jahr nicht für 2 Jahre. Der Grund liegt darin, dass bei der Halbierung des Elterngeldes bei gleichzeitiger Verlängerung des Auszahlungszeitraumes nicht von einer Verlängerung des Anspruches sondern nur von einem anderen Auszahlungsmodus auszugehen ist.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.03.2007