Wie lange Elternzeit bei Überschneidung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie lange Elternzeit bei Überschneidung

Hallo Frau Bader, erstmal ein frohes neues Jahr auch für Sie und Danke für Ihren tollen Einsatz hier. Ich habe mal nach meinem Anliegen hier gesucht - aber so nix gefunden und frage einfach mal an. Meine Tochter wurde am 12.12.2002 geboren - innerhalb der beantragten 3-jährigen Elternzeit wurde am 22.04.2005 mein Sohn geboren und ich habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt, daß erst der volle Erziehungsurlaub für meine Tochter aufgebraucht wird und im Anschluß die Zeit für mein Sohn beginnt. Nun meine Frage: Endet mit Vollendung des 3. Lebensjahres meines Sohnes am 22.04.2008 die gesamte Elternzeit oder kann ich die 8 Monate Überschneidung einfach dranhängen - so daß dann 6 Jahre Erziehungszeitraum entstehen?? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus. Alexandra & Co.

Mitglied inaktiv - 03.01.2007, 11:22



Antwort auf: Wie lange Elternzeit bei Überschneidung

Hallo, dranhängen geht nur mit Zustimmung des AG! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2007



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