Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Lehrerin (Beamtim) und erwarte im Juni2020 mein erstes Kind. Danach möchte ich 1 Jahr zu Hause bleiben und Elterngeld beantragen. Im September2021 würde ich dann zum neuen Schuljahr wieder anfangen zu arbeiten(ca.75%). Mein Vorgesetzter hat mir empfohlen jetzt 3 Jahre Elternzeit zu beantragen und dann nach einem Jahr Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Nun ist es aber so, dass ich eigentlich plane, während dem ersten Jahr Elternzeit wieder schwanger zu werden, sodass es sein könnte, dass ich zum geplanten Arbeitsbeginn im September schon wieder schwanger bin. Könnte mir der Arbeitgeber dann verwehren Teilzeit einzusteigen, weil ich ursprünglich ja drei Jahre beantragt hab und ggf. ohnehin nur wenige Monate arbeiten würde? Wäre es in meinem Fall besser direkt nur ein Jahr Elternzeit zu beantragen? Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe!
von zara525 am 01.04.2020, 01:14