Hallo,
ich habe gerade in einer ihrer Antworten gelesen, dass, wenn ich EZ für weniger als 2 Jahre beantrage, ein Anspruch auf Verlängerung entfällt.
Wie sieht das für meinen Partner aus?
Ich habe für 1 Jahr EZ beantragt und er nimmt die beiden Partnermonate. Besteht für uns beide dann nicht mehr die Möglichkeit, später zusätzliche EZ in Anspruch zu nehmen?
Ist es richtig, dass ich in den letzten beiden Monaten der EZ kein EG bekomme, da hierfür das MG angerechnet wird?
Wie ist das für später genommene EZ, bekommt man auch dann keinerlei Zuschuss mehr?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Grüße
Miriam
Mitglied inaktiv - 07.10.2008, 03:05
Antwort auf:
Wie lange Elternzeit am besten beantragen?
Hallo,
1. Wenn Sie jeweils weniger als 2 J. genommen haben besteht kein Anspruch auf Verlängerung, der AG muss zustimmen
2. Sie können 12 Mo. EG bekommen, es wird aber das MG angerechnet. Praktisch bekommt man also meistens nur 10 Mo.
Liebe Grüsse,
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2008
Antwort auf:
Wie lange Elternzeit am besten beantragen?
Hallo,
eine Frage ist mir noch eingefallen. Ich kann das EG ja auf 24 halbe anstatt 12 volle Monatsbeträge aufteilen. Das geht doch sicher nur, wenn ich gleichzeitig für 2 Jahre EZ beantrage, oder?
Grüße
Miriam
Mitglied inaktiv - 07.10.2008, 21:16