wie lang darf ein kind allein sein?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wie lang darf ein kind allein sein?

hallo, jetzt hab ich mal eine frage,ich weis nicht ob sie mir da weiterhelfen können.leider konnte mir bisher niemand genau sagen wie das mit der betreuungspflicht ist. mein sohn wird im januar 7 jahr,ich hab drei kinder.er kommt mittags mit bekannten von der schule.ich muß dann noch mal weg um meinen mittleren vom kindergarten zu holen.er hat keine lust da mit zu gehen.meine frage nun ab welchem alter darf ich mein kind allein zuhause lassen und wie lang? und noch eine frage wie ist das mit dem schulweg?er läuft zu fuß eine gute halbe stunde.normalerweise läuft er ja mit jemandem mit aber diesen freitag geht das nicht,er müsste nun den weg ganz allein gehen.darf er das?oder darf ich ihn laufen lassen? danke für ihre hilfe. gruß steffi

Mitglied inaktiv - 21.12.2005, 09:35



Antwort auf: wie lang darf ein kind allein sein?

Hallo, feste Zahlen gibt es da nicht. Aber wenn etwas geschieht, wird ein Richter beurteilen, ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wie die Aufsicht zu führen ist, richtet sich nach den persönlichen Eigenschaften des Kindes, den sonstigen Umständen sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen bei vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann. Zu den persönlichen Eigenschaften des Kindes gehören Alter, Entwicklungsstand, Charaktereigenschaften, bisheriges Verhalten und Erfahrung. An die Aufsicht über einen Dreijährigen werden demnach andere Anforderungen gestellt als an die bei einem Vierzehnjährigen. Die Feststellung, die Aufsichtspflicht richte sich auch nach den sonstigen Umständen, besagt, dass sich Art und Umfang der Aufsicht am Gefährdungsrisiko zu orientieren haben. So sind zum Beispiel die Anforderungen besonders hoch im Straßenverkehr oder beim Umgang mit Waffen und gefährlichen Materialien. Mit dem, was einem verständigen Aufsichtspflichtigen nach vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann, ist gemeint, dass das Handeln pädagogisch nachvollziehbar begründet werden kann. Es wird nicht erwartet, dass ein achtjähriges Kind rund um die Uhr beaufsichtigt werden muss. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.12.2005