Wie kurzfristig darf ein Träger eine Beitragserhöhung ankündigen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie kurzfristig darf ein Träger eine Beitragserhöhung ankündigen?

Sehr geehrte Frau Bader, unsere Gemeinde bietet in den Kindergärten dieses Jahr erstmalig eine Notbetreuung während der 2 wöchigen Schließzeiten im Sommer an. Die Abfrage dazu, wer solch eine Betreuung in Anspruch nehmen möchte, erfolgte bis Ende Januar. Zu dem Zeitpunkt war von extra Kosten keine Rede. Letzte Woche Freitag wurde eine Satzungsänderung bekanntgegeben, gültig ab 01.05.18, bei der über Kosten für diese Betreuung informiertwurden. Ich muss jetzt zusätzlich zu dem üblichen vollen Monatsbeitrag noch 260 Euro zahlen, mit denen ich nicht gerechnet habe. Ist das rechtlich zulässig? Begründet wurde es damit, dass die Eltern, die diese Betreuung nicht in Anspruch nehmen, sonst benachteiligt sind. Vielen Dank für Ihre Antwort

von Cloudy283 am 30.04.2018, 10:34



Antwort auf: Wie kurzfristig darf ein Träger eine Beitragserhöhung ankündigen?

Hallo, ist die Satzungsänderung denn durch den Gemeinderat mit allem durch? Dann halte ich es für zulässig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2018



Antwort auf: Wie kurzfristig darf ein Träger eine Beitragserhöhung ankündigen?

ja natürlich! bei uns z.b. ist der august beitragsfrei da dort drei wochen zu sind. wenn ich mein kind extra betreuuen lassen möchte, muss ich das doch extra bezahlen. da wird ein separater vertrag gemacht in einem sammelkindergarten, wo alle kinder betreut werden in den ferien. kostet mich 5 euro pro tag und ich muss halt angeben, für wieviele tage ich mein kind dort hingeben möchte. ob das pauschal für die zwei wochen ok ist oder ob du z.b. für den halben preis nur eine woche buchen kannst weiß ich nicht, aber zusätzliche kosten sind natürlich von den eltern zu tragen, die die betreuung auch in anspruch nehmen. und die, die dort in urlaub fahren, zahlen das natürlich nicht mit.

von mellomania am 30.04.2018, 11:52



Antwort auf: Wie kurzfristig darf ein Träger eine Beitragserhöhung ankündigen?

Den normalen Monatsbeitrag plus 260 Euro halte ich nicht für korrekt. Da würde ich mal nachfragen, ob das wirklich so geplant ist. Viele Kindergärten machen im Sommer einen Monat beitragsfrei, wegen der langen Schließzeiten. Dann ist der Zusatzbetrag völlig legitim.

von Ally79 am 30.04.2018, 13:11



Antwort auf: Wie kurzfristig darf ein Träger eine Beitragserhöhung ankündigen?

Also hier zahlt man für jeden Monat Beitrag. Egal ob da Schließzeiten sind. Macht ja auch mehr Sinn. Wenn ich dann noch jeden Monat 260 € dazu zahlen sollte und nicht nur einmalig, dann würde ich das auf jeden Fall hinterfragen. rechnet man Mai, Juni, Juli a 260 € kommt da einiges zusammen. 260 € kostet hier der KiGa schon im Monat nur für die eher besser verdienenden.

von Felica am 30.04.2018, 17:02



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