Guten Tag Frau Bader,
ich bin seit März diesen Jahres wieder gesetzlich krankenversichert, weil ich wieder als Angestellte tätig bin. Früher war ich privat Krankenversichert.
Mein Sohn (9) ist weiterhin privat versichert, wobei er auf meinem Namen lieb (aber bei einer anderen PKV, als ich - und da wird gerade geklärt, ob das so noch geht??).
Als Privatversicherte hatte ich bislang nie die Möglichkeit, eine AU Bescheinigung "Kind krank" zu erhalten, sondern musste immer meinen Urlaub dafür opfern, um die Kinder gesund zu pflegen.
Nun habe ich jedoch nur Urlaub, wenn Schulferien sind und keine separaten Urlaubstage, so dass ich, für den Fall der Fälle, informiert sein möchte, wie ich dann die Kinderbetreuung sicherstellen könnte?
Schreibt denn der Kinderarzt solch eine Bescheinigung, oder müsste ich zusätzlich zum Hausarzt? Also - wird das "Kind krankgeschrieben und braucht Pflege" oder werde ich als Mutter in dem Fall krankgeschrieben?
Mir gehts da keineswegs um die Lohnfortzahlung - das könnte ich verschmerzen - mir wäre einfach nur wichtig, das sich für da Kind da sein kann.
Wo informiert man sich da am Besten?
Herzlichen Dank für einen Tipp.
SchöneBlume
von
SchöneBlume
am 20.09.2019, 16:37
Antwort auf:
Wie kann man "Kind krank" geltend machen?
Hallo,
hier greift § 45 SGB V nicht. Wenn es ein Notfall ist, können bis zu 5 Tage über § 616 BGb genommen werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2019
Antwort auf:
Wie kann man "Kind krank" geltend machen?
Das übernimmt die Kasse des Kindes, nicht deine. Daher wird es wahrscheinlich auch weiterhin nicht gehen, wenn dein Sohn in der PKV ist.
von
Tini_79
am 20.09.2019, 17:28
Antwort auf:
Wie kann man "Kind krank" geltend machen?
wenn dein kind privat versichert ist, kannst du keine kind-krank-tage geltend machen. da die kasse des kindes einen eventuellen lohnersatz übernimmt.
von
mellomania
am 20.09.2019, 20:10
Antwort auf:
Wie kann man "Kind krank" geltend machen?
Hi, es gibt Kind-krank über den AG (bezahlt) und Kind-krank über die GKV (Lohnersatz). Bei letzterem zahlt m. W. die KK des jeweiligen Elternteils und nicht die des Kindes (das ist bei Krankenhausbegleitung anders); das Kind muss aber gesetzlich versichert sein.
Die Bescheinigung stellt der KiA aus, denn der ist zuständig für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit im Krankheitsfall. Die Höchstgrenze liegt bei 10 Tagen (der Lohnersatzleistung) im Jahr pro Elternteil - also gerade 2-3 Erkältungen.
von
drosera
am 20.09.2019, 20:45