Frage: wie kann ich mich verhalten

Mein mann versorgt unseren 4 jährigen Sohn ich bin vollzeit berufstätig Nun ist mein man aufgrund akuter Herz Erkrankung stationär Wie verhalte ich mich jetzt brauch ich eine krankmeldung oder muss ich zur KK Vielen Dank für die Hilfe von gerade etwas überfordert

von heike11 am 22.05.2016, 17:56



Antwort auf: wie kann ich mich verhalten

Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2016



Antwort auf: wie kann ich mich verhalten

Oha, gute Besserung. Der Arzt im KH soll eine Haushaltshilfe verschreiben, das kannst Du dann machen und Du bekommst einen Teil Deines Lohnes wieder. Dein AG kann Dich dann unbezahlt freistellen. Ob er dazu verpflichtet ist weiß ich nicht, sagen Frau Bader oder andere sicher was dazu. Seid ihr gesetzlich versichert ?

von Sternenschnuppe am 22.05.2016, 18:43