Frage: Wie kann ich das am besten machen

Hallo Frau Bader ich habe eine Frage bin zurzeit noch in Elternzeit mit das erste kind und endet April`19.Lebe mit meinen Partner zusammen.Bekomme kein Harz 4, Alg 1 und 2 auch nicht(arbeitslos/Hausfrau)muss mich bei meiner krankenkasse freiwillig versichern lassen, da mein Partner zuviel Verdient.Sollte ich jetzt doch schwanger sein (Januar`19)würde ich da trotzdem Elterngeld oder andere Zuschläge bekommen? Was könnte ich tun das ich meine Krankenkasse nicht mehr selber zahlen muss?

von franteis am 09.01.2019, 11:56



Antwort auf: Wie kann ich das am besten machen

Hallo, sie würden zunächst einmal ganz normal die Tätigkeit wieder aufnehmen und in neuen Mutterschutz gehen. Dann bekommen sie wieder Elterngeld. Die Höhe hängt vom Alter des ersten Kindes und der Dauer der Elternzeit ab. Während der Elternzeit sind Sie beitragsfrei versichert. Ich verstehe deshalb nicht so ganz, warum Sie oben schreiben, dass Sie in Elternzeit bis April 19 sind und weiter unten, dass Sie arbeitslos sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2019



Antwort auf: Wie kann ich das am besten machen

Arbeiten gehen. Sorry, aber ich meine, das zur Kinderplanung auch gehört, sich um´s Finanzielle zu kümmern. Dein Partner verdient zu viel? Wenn er auch möchte, dass du zu Hause bleibst, kann er sich ja an den Kosten beteiligen bzw. diese übernehmen. Elterngeld gibts dann aber auch erst ab der Geburt - 300 Euro + 75 Euro Geschwisterbonus (sofern Kind 1 noch unter 3 Jahren). Im Übrigen bist du entweder in Elternzeit, weil du noch einen Arbeitgeber hast - oder du bist Hausfrau. Oder aber - das wäre mein dringender Rat vor dem nächsten Kind - arbeitssuchend und möglichst schnell arbeitend.

von cube am 09.01.2019, 12:06



Antwort auf: Wie kann ich das am besten machen

Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht. Wenn du in Elternzeit bist, hast du auch einen Arbeitgeber, bei dem du dann ab April/Mai 19 wieder beschäftigt bist und damit auch krankenversichert. Eine Familienversicherung geht nur über einen Ehepartner. Aber warum sprichst du von Hartz 4 u.ä., wenn dein Partner so gut verdient? Wenn du nicht wieder anfängst zu arbeiten (nach der Elternzeit), musst du dich entweder freiwillig versichern, oder ihr müsstet heiraten, damit du und das Kind in den Genuss der Familienversicherung kommen könntet...... Aber sorry, wie gesagt, ich verstehe die Frage nicht so wirklich.....?!

von KielSprotte am 09.01.2019, 13:10



Antwort auf: Wie kann ich das am besten machen

Ich gehe davon aus, sie war vor der Geburt beschäftigt oder auch nicht, ist aktuell zu Hause und meint, dass wäre auch ohne AG Elternzeit. Das meinen aber viele, das der Bezug von Elterngeld automatisch auch Elternzeit ist, egal ob Arbeitsvertrag vorhanden oder nicht.

von cube am 09.01.2019, 13:23