Sehr geehrte Frau Bader,
seit November letzten Jahres lebe ich von meiner Lebenspartnerin getrennt und unser Sohn(3Jahre) lebt bei ihr.Bislang habe ich ihn mindestens aller zwei Wochen bei mir gehabt und nun liegt mir ein Schreiben Ihrer Anwältin vor.Festgelegt wurde ein Umgangsrecht aller zwei Wochen (gerade Kalenderwoche) von Freitag 15.00Uhr bis Sonntag 16.00Uhr.Ich arbeite im Pflegebereich.Somit im Schichtdienst und an Wochenenden.Diese Regelung kann daher nicht immer zu 100% erfüllt von mir erfüllt werden,vor allem diese geraden Kalenderwochen.Muss ich jetzt damit rechnen meine Arbeit zu verlieren?
Danke für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
von
einsamkeit
am 13.04.2015, 17:03
Antwort auf:
Wie kann ich das Umgangsrecht mit meinem Job vereinbaren?
Hallo,
natürlich muss auf die Belange des Jobs eingegangen werden. Die RA hat ja den Standard geschrieben. Schreiben Sie ihr zurück u machen Sie einen Gegenvorschlag. Im zweifel muss es eben gerichtlich geklärt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2015
Antwort auf:
Wie kann ich das Umgangsrecht mit meinem Job vereinbaren?
hallo,
festgelegt wurde da schon mal gar nichts, wenn es sich nur um ein Schreiben der Anwältin handelt.
Schreib einfach einen anderen Vorschlag, der deine Schichten berücksichtigt.
Akzeptiert die "Gegenseite" diesen nicht und ist auch nicht zu Kompromissen bereit, muss der Umgang gerichtlich geregelt werden.
Und da gibst du dann an, wann du Umgang ermöglichen kannst und wann nicht.
Da wird das dann sicherlich berücksichtigt.
Allerdings wird auch die KM nicht nach deiner Pfeife tanzen müssen und so wird es wahrscheinlich auf weniger Umgang hinauslaufen weil die "Schnittmenge" entsprechend klein ist.
floe
von
la-floe
am 13.04.2015, 17:42
Antwort auf:
Wie kann ich das Umgangsrecht mit meinem Job vereinbaren?
Hallo,
3 Fragen:
1.) hast bei der Trennung bereits im aktuellen Beruf gearbeitet?
2.) Wie weit lebst Du von Deinem Kind entfernt?
3.) Wie sieht den bisher der Umgang aus?
Grundsätzlich musst Du weder Deinen Beruf verlieren (darfst Du auch gar nicht, da Du ja Unterhalt zahlen musst für dein Kind) noch muss dein Kind auf Dich verzichten.
Wichtig ist, dass Ihr als Eltern Euch klar darüber seid dass das Kind auch beide braucht und darum geschaut werden sollte, dass das Kind ausreichend und viel Umgang mit Mama und Papa hat.
Deshalb sollte eben ein Umgangsplan ausgearbeitet werden, der darauf Rücksicht nimmt.
Wie lange im Voraus kennst Du deine Schichten?
Nachdem die Mutter des Kindes einen Anwalt hat, scheint es nicht ganz einvernehmlich zu gehen.
Trotzdem wünsche ich viel Glück und dass im Streit nicht das Bedürfnis des Kindes aus den Augen verloren wird.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 13.04.2015, 17:44