Liebe Frau Rechtsanwältin Bader, derr Entbindungstermin meiner Tochter war für den 26. Februar 2018 geplant. Sie kam bereits als spätes Frühchen am 31. Januar 2018 zur Welt. Demnach besteht mein Mutterschutz vom 15. Januar bis 21. Mai 2018. Wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch? Ich habe 30 Tage im Jahr. Bis 14.01. war ich Teilzeit in Elternzeit mit 22 Std. auf 4 Tage/ Woche. Ab 15.01. war ich dann in Mutterschutz und auf Grund der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit in meinem „normalen“ Vollzeit Arbeitsvertrag. Für die vollen Monate Elternzeit wird mein Urlaub um 1/12 gekürzt. Aber wieviele Tage habe ich nun mit wievielten Stunden je Urlaubstag? Bitte um Hilfe. Danke! Mit freundlichen Grüßen
von zini82 am 20.03.2018, 10:10