Hallo Frau Bader,
mein Lebensgefährte und ich haben uns im Januar entschieden ein Baby zu bekommen. Am 1. Februar habe ich die Information von meinem Arbeitgeber erhalten, dass dieser mehrer Stellen abbauen möchte, was auch mich betrifft. Alle betroffenen Mitarbeiter, darunter auch ich, sind seit dem 1. Februar freigestellt. Eine Kündigung wurde noch nicht ausgesprochen. Unser Betriebsrat reicht rechtliche Schritte ein, um die Arbeitsplätze zu erhalten. Es wird jedoch vermutlich auf die Kündigung hinauslaufen, da der Arbeitgeber diese Firma schliessen möchte.
Solche Verhandlungen können sich ja nun recht lange hinziehen.
Nun würde ich gerne wissen, wie es weiter gehen würde wenn ich nun schwanger werden würde.
Wenn ich schwanger werde, und die Kündigung erst nach der Geburt ausgesprochen wird, dann würde ich doch ganz normal Elterngeld erhalten. Nach einem Jahr könnte ich mir eine neue Arbeitsstelle suchen. Ist das so richtig?
Was wäre wenn ich nun vor der Geburt arbeitslos werden würde? Erhalte ich erst Arbeitslosengeld und nach der Geburt Elterngeld?
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Ich danke jetzt schon für Ihre Antwort.
Grüsse
von
Sunny02
am 21.02.2016, 12:05
Antwort auf:
Wie ist die finanzielle Lage bei Arbeitsverlust vor/nach der Geburt?
Hallo,
wenn Sie schwanger werden, ist es schwieriger, Ihnen zu kündigen - da werden erst andere gehen müssen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2016
Antwort auf:
Wie ist die finanzielle Lage bei Arbeitsverlust vor/nach der Geburt?
Es ist ganz einfach, solltest du schwanger werden bevor du gekündigt wirst bist du nicht kündbar
von
sterntaler82
am 21.02.2016, 12:16
Antwort auf:
Wie ist die finanzielle Lage bei Arbeitsverlust vor/nach der Geburt?
Wo ist meine Antwort hin? Hier nochmal, sorry wenn es doppelt steht.
Die Firma soll dicht gemacht werden. Dann sind alle kündbar. Es betrifft auch meine Kollegin die im 6.Monat schwanger ist. Auch die Kollegen vom Betriebsrat. Sind ja eigentlich auch unkündbar.
von
Sunny02
am 21.02.2016, 12:26
Antwort auf:
Wie ist die finanzielle Lage bei Arbeitsverlust vor/nach der Geburt?
Das nützt wenig, wenn die Firma dann nicht mehr existiert. Bei Firmenauflösung dürfen auch Schwangere entlassen werden. Da gibt es quasi immer die Genehmigung für. Nirmalerweise wird dann aber versucht den Zeitpunkt für die Schwangeren so weit nach hinten zu legen, dass sie keine Abzüge bei EG und Mjtterschutzgeld haben.
Zur Frage: Erfolgt die Kündigung nach Geburt ist das für das EG unerheblich.
Bei Kündigung vor Geburt stehst du theoretisch bis zum Mutterschutz dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung, also sollte auch ALGI möglich sein. Für das EG bedeutet das aber mit ziemlicher Sicherheit Abzüge, denn du hast in den Monaten ja kein Einkommen, also sind das Monate mit Null.
Solltest du schwanger werden, unbedingt dem AG möglicht schnell mitteilen und um eine sozialverträgliche Abwicklung, also eine späte Kündigung bitten.
Und derweil halt schon mal einen neuen Job suchen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 21.02.2016, 12:35