Liebe Frau Bader.
Ich habe einen 6-jährigen Sohn. Zum Kindsvater war die ganze Zeit kein Kontakt. Eine Kennenlernphase läuft jetzt. Alle möchten den Kontakt. Mutter, Vater und Sohn. Drei Treffen kamen bisher zustande. Problem ist, das es bis der Termin steht immer Streitigkeiten gibt. Vater wohnt in Nürnberg, ich und mein Sohn in Mannheim. Alleiniges Sorgerecht habe ich.
Der Vater arbeitet als Krankenpfleger und in Schicht. An seinen freien Wochenenden kann er meist nicht und auch ich muss an Wochenenden noch Großeltern mit einplanen, die ebenfalls 140 km weiter weg wohnen.
Nun möchte der Vater unter der Woche kommen. Unter der Woche sehe ich das allerdings sehr problematisch zum einen wegen der Schule, zum anderen weil mein Sohn regelmäßig zur Ergotherapie und ins HipHop geht und eben und vorallendingen wegen der Entfernung. Würde der Vater in Mannheim wohnen würde ich da kein Problem sehen. Auch schulisch läuft es nicht immer super (1. Klasse) und ich finde schon wichtig das die Treffen nicht unter Zeitdruck stattfinden sollten.
Hier auch meine Frage. Wie wird sowas denn in der Praxis geregelt. Der Vater versteht meine Einwände nämlich überhaupt nicht und erwartet das ich immer Rücksicht nehmen soll. Er bekommt von mir auch immer rechtzeitig unsere freien Termine genannt. Er selbst meldet sich meist erst kurzfristig und erwartet dann eben von mir anders zu planen. Seine freien Samstage möchte er sich gerne für seine Familie und Urlaub frei halten. Wirft aber mir vor ich sei nicht kompromissbereit. Laut seiner Aussage ist dies auch mit dem Arbeitsplatz nicht besser zu regeln.
Welche Umgangsrechte kommen denn hier zur Geltung?? Ich möchte den Treffen ja nicht im Wege stehen, dennoch finde ich bei dieser Entfernung und der schulischen Situation Wochentags nicht für sinnvoll.
Vielen lieben Dank schon mal vorweg für Ihre Antwort.
von
tinki2013
am 29.05.2013, 16:33
Antwort auf:
Wie ist die Regelung
Hallo,
wenn das Kind schon wichtig ist, sollte der Umgang schon am Wochenende stattfinden. Was heißt da " am Wochenende kann er nicht"? Dann muss es einrichten. Ich würde mich an das Jugendamt wenden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Wie ist die Regelung
Du bist kooperativ. Er zieht es vor, sein Kind nicht am Wochenende zu sehen - das ist seine Entscheidung.
Wenn er dich nicht kooperativ findet, dann kann er sich beim Jugendamt beschweren. Die dürfen auch mal was zum Lachen bekommen.
Mein Tipp: Gib ihm für die nächsten 6 Monate alle möglichen Umgangstermine, hole dir schriftlich von dir seine Auswahl, wenn er dann kurzfristig umdisponieren will und es ausfallen muss, dann kann man dir nichts anlasten. Bisher hat sein Kind keine Priorität in seinem Leben gehabt, vielleicht ändert sich das dann.
von
Pamo
am 29.05.2013, 16:54
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Wie ist die Regelung
Drei Treffen sind für meine Idee noch zu wenig, aber langfristig wenn es unter der Woche sein soll, dann muss er die Termine des Kindes halt abarbeiten. Kind abholen, zur Ergo, danach Eis essen, Spielplatz, was auch immer.
Würde ihn da dann einplanen.
Insgesamt wäre es nach all der Zeit aber vielleicht wirklich sinnvoll einen Termin gemeinsam beim Jugendamt oder Erziehungsberatung zu machen,
Nach 6 Jahren Desinteresse ( oder wie kam es dazu ? ) müsst ihr ja auch lernen zusammen Eltern zu sein.
Ich würde mir Hilfe holen und finde es super wie Du es bisher machst.
von
Sternenschnuppe
am 29.05.2013, 19:09
Antwort auf:
Wie ist die Regelung
Vielen Dank Frau Bader für Ihre Antwort.
Ich hoffe die Antwort geht nun raus, da ich nicht zum ersten Mal versuche zu antworten.
An Sternschnuppe und Pamo.
Vor fünf Jahren gab es schon einmal einen Kontakt. Problem war das gleiche. Damals lebte der Vater in Stuttgart. Nach vielen Gesprächen und keiner Besserung untersagte ich den Kontakt. Hier sei erwähnt das Pausen von bis zu 7 Wochen zwischen den Treffen entstanden. Ein Jahr lang ging das so.
Erst wollte ich vor Gericht gehen, da mir das Jugendamt hier leider keine große Hilfe war. Die Dame die dafür zuständig war, war der Meinung es sei besser einen Vater an der langen Leine zu haben anstatt gar keinen und gab somit dem Vater den Freifahrtschein so weiter zu machen wie bisher.
Gegen Gericht entschied ich mich weil ich der Meinung war er selbst müsse den Kontakt wollen.
Diesmal war es auch so das der Vater auf mich zukam. Für den Kleinen war Vater bisher nie Thema. Ich selbst finde es aber wichtig das er einen vater hat und dachte diesmal würde es vielleicht besser laufen. Aber die gleichen Probleme tauchen nun halt wieder auf.
Jugendamt ist also leider für mich keine Option.
von
tinki2013
am 03.06.2013, 14:26
Antwort auf:
Wie ist die Regelung
..ach ja..
Sternschnuppe. Deine Idee finde ich an und für sich nicht schlecht. Leider reden wir hier nicht von ganzen Tagen. Es dreht sich um ein bis vielleicht auch zwei halbe Tage im Monat, bzw. ein paar Stunden. Klar sehe ich es auch als seine väterliche Pflicht an diese Termine auch wahr zu nehmen, aber leider bleibt da für meinen Geschmack der Kleine wieder auf der Strecke. Er hätte ja dann kaum Zeit mit seinem Vater. Und gerade jetzt am Anfang ..wie soll er ihn da kennenlernen..
Pamo, genau das wäre ja mein Wunsch längerfristig die Termine zu machen. Aber das ist ja gar nicht möglich mit ihm ..da schiebt er wieder seine Arbeit vor. Er sagt zwar immer er würde es klären aber dann warte ich dennoch. Für den Juni die Termine wollte er bereits vor 6 Wochen mit der Arbeit abklären. Erst jetzt vor ein paar Tagen kam er und sagte es würde nicht gehen, weil er zum einen im Urlaub ist und die anderen Wochenenden nicht noch frei bekommt und niemand würde mit ihm tauschen.. Auf Teufel komm raus wollte er nun unter der Wochen kommen. Da dies nicht geht aus besagten Gründen fällt ein Treffen im Juni jetzt wahrscheinlich aus.
Genau das ist ja die Problematik.
von
tinki2013
am 03.06.2013, 14:34