Wie ist die Auslegung des generellen Beschäftigungsverbotes?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie ist die Auslegung des generellen Beschäftigungsverbotes?

Sehr geehrte Frau Bader, wenn für eine schwangere Erzieherin ein generelles Beschäftigungsverbot besteht, für die Betreuung von Kindern, von denen erhöhte Verletzungsgefahr ausgeht. Muss die Schwangere dann weiter in der Kindergartengruppe arbeiten, wennn keine aggressiven Kinder in der Gruppe selbst sind, aber über die Flure laufen, die Räumlichkeiten jederzeit betreten können und ein kompletter Kontakt zu aggresiven Kindern somit überhaupt nicht vermeidbar ist?

von Entchen2016 am 11.12.2015, 14:42



Antwort auf: Wie ist die Auslegung des generellen Beschäftigungsverbotes?

Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen - schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Entscheidend ist doch, wie groß die Gefahr ist, dass Sie verletzt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.12.2015