Frage:
Wie ist das mit der Unterhaltspflicht
Guten Tag Frau Bader
Meine Tochter (14) lebt seit knapp zwei Jahren bei ihrem Vater bisher haben wir es aufgrund meines geringem Verdienst so geregelt das ich mich an kosten wie zb. Klassenfahrten, Schulbücher, Hobby usw. beteilige sie bekommt Taschengeld von mir und ich kleide sie immer neu ein. Mit meinem jetzigen Mann habe ich einen Sohn (2) .
ich würde nun gerne wissen ob mein Ehemann mein Geld irgendwie aufstocken muss damit ich Unterhalt zahlen kann und ob ich meinem ex mann gegenüber dann noch sonderzahlungen leisten muss Wie zb .eben für Klassenfahrten usw. Bitte verstehen sie mich nicht falsch ich will mich keinesfalls vor irgendetwas drücken aber ich habe das Gefühl das mein ex mann die jetzige Situation also das ich kein Unterhalt zahle sondern mich einfach so an allem beteilige ein wenig ausnutzt .
Ich hoffe die frage ist verständlich formuliert und ich hoffe auf baldige Antwort
von
Namue
am 22.03.2016, 12:08
Antwort auf:
Wie ist das mit der Unterhaltspflicht
Haòllo,
nein, aber Sie haben eine Erwerbsobligenheit - trotz neuem Kind.Heisst, Sie mùssen Unterhalt zahlen als ob Sie arbeiten
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2016
Antwort auf:
Wie ist das mit der Unterhaltspflicht
Was verdienst Du denn selbst ?
Einen fiktiven Trennungsunterhalt kann man Dir anrechnen.
Allerdings zählt das kleine Kind auch.
Welche Summe "zahlst" Du denn umgerechnet im Monat für die Tochter etwa ?
von
Sternenschnuppe
am 22.03.2016, 12:19
Antwort auf:
Wie ist das mit der Unterhaltspflicht
Also ich selbst verdiene knapp 400 € monatlich.
Und meine Tochter bekommt hochgerechnet so zwischen 100 - 150 € das schwankt immer etwas da ja nicht jeden Monat Kleidung gekauft wird oder auch Schulbücher. Dann kann es auch mal wieder etwas mehr sein wenn so wie jetzt zum beispiel noch 200€ für eine Klassenfahrt im Sommer anstehen . Es ist also nie ein fester Betrag weshalb ich eben auch überlege ob es nicht besser wäre einen festen Unterhalt zu zahlen ...
von
Namue
am 22.03.2016, 12:35
Antwort auf:
Wie ist das mit der Unterhaltspflicht
Was verdient Dein Mann ?
Auch wenn Dein Kind 2 ist, zumindest Teilzeit könnte erwartet werden.
Du hast eine erhöhte Pflicht den Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.
Dann zahlst Du deutlich mehr. Der monatliche ! Mindestunterhalt ist irgendwas bei 400€ im Monat.
Als fährst Du aktuell sehr entspannt mit Deinen Zahlungen für dies und das.
Dein Mann muss daher indirekt mit aufkommen, weil Du ja Zuhause bist um Euer Kind zu betreuen. Da steht Dir rein rechtlich ein Betreuungsunterhalt zu.
Die Tochter kann dafür ja nix.
von
Sternenschnuppe
am 22.03.2016, 12:41
Antwort auf:
Wie ist das mit der Unterhaltspflicht
Mein Mann verdient knapp 1800 -1900 €
Ich arbeite Teilzeit als Reinigungskraft in einer schule da mein mann in wechselschichten arbeitet und mein Sohn erst nächstes Jahr in den kiga geht ist es zur Zeit sehr schwer für mich was anderes zu finden da wir leider keine anderen betreuungsmöglichkeiten wie zb. Verwandte haben .
Es ist ja nicht so das ich nichts zahlen möchte nur ist mein mann der Meinung das er ja nicht für ein Kind aufkommen also unterhalt zahlen muss wenn es nicht sein Kind ist ... des wegen ja meine frage ob mein mann dazu verpflichtet ist mein Geld aufzustocken das meine Tochter nichts dafür kann ist ganz klar .
von
Namue
am 22.03.2016, 13:11
Antwort auf:
Wie ist das mit der Unterhaltspflicht
Sympathischer Mann. Sorry, aber Du schreibst es ja selbst. Ich hoffe Du achtest auf Dich.
Ja, muss er, denn Du kannst nicht anständig verdienen weil Du SEIN Kind betreust. Auch Deines, keine Frage, aber Du hältst ihm den Rücken frei.
Frag ihn mal ob er lieber eine Bebysitzerin bezahlen will, damit Du arbeiten kannst. Anspruch auf eine Tagesmutter hat Euer Kind ab einem Jahr.
Du kannst froh sein dass Dein Ex nicht ordentlich den monatlichen Unterhalt fordert. Setz das lieber nicht aufs Spiel und lasse es so laufen bis Du wieder unabhängig bist finanziell.
von
Sternenschnuppe
am 22.03.2016, 13:17
Antwort auf:
Wie ist das mit der Unterhaltspflicht
Hmm also das kam jetzt vielleicht etwas falsch rüber ... also er macht echt alles für meine Tochter wir sind uns halt nur nicht sicher wie das rechtlich ist er würde natürlich zahlen ohne wenn und aber nur rechtlich kennen wir uns damit nicht aus und wir haben von vielen Seiten immer wieder gehört das er es nicht müsste .
Ich fange erst jetzt an mir wirklich Gedanken darüber zu machen da ich eigentlich immer noch wie gelähmt bin das meine Tochter nicht mehr bei mir leben wollte und das obwohl das Verhältnis zu ihrem Papa und seiner neuen Frau gar nicht so das beste ist zumindest habe ich den Eindruck wenn sie hier ist und erzählt . Uns ist ur wichtig das meine Tochter auch etwas von dem Geld hat wenn wir unterhalt zahlen denn das ist bei meinem ex mann leider nicht ganz so sicher .
alles ganz schön kompliziert ich weiß
ich denke ich lasse mir mal einen Beratungstermin bei einem Anwalt geben und dann werden wir mal gucken .
ach und ich habe gerade gesehen das mir ein Fehler unterlaufen ist sie ist 16 und mit 14 zu ihrem Vater gezogen
vielen dank für deine Hilfe
von
Namue
am 22.03.2016, 13:40
Antwort auf:
Wie ist das mit der Unterhaltspflicht
Ah, ok, das liest sich besser :-)
Ja, mach das mal, hängt dann ja doch mehr dran offenbar.
von
Sternenschnuppe
am 22.03.2016, 13:46
Antwort auf:
Wie ist das mit der Unterhaltspflicht
Wenn Dein Sohn 2 Jahre ist, gehe ich davon aus du bist noch in der Elternzeit, oder? Das ist dann eh ein Sonderfall seit einiger Zeit.
Danach wirst Du aber schauen müssen wegen der Unterhaltszahlungen gegenüber deinem Sohn. ABER!!!, ich würde es auch jetzt schon offiziell machen. Aus dem einfachen Grund weil du dann was schriftlich hast.
Mitglied inaktiv - 22.03.2016, 19:53