Frage:
Wie ist das mit Elterngeld bzw. Mutterschutz bei Zwillingen
Wie wir letzte Woche erfahren haben erwarten wir voraussichtlich Zwillinge.
Meine Mutter kennt viele Paare mit Zwillingen und meinte, dass Zwillinge sehr häufig früher kommen als gepant.
In der Infobroschüre zum Mutterschutz habe ich gelesen, dass bei früherer Geburt sich die Mutterschutzfrist, die eigentlich vor Entbindung hätte stattfinden sollen, hinten dranhängt.
Aber selbst bei Entbindung am geplanten Zeitpunkt besteht bei Zwillingen ja scheinbar noch 12 Wochen (also 3 Monate) Mutterschutz nach Entbindung.
Wie wir nun gelesen haben verringert sich die Zeit des Elterngelds um die die Zeit des Mutterschutzes so dass meine Frau demnach nach dem Mutterschutz nur noch max. 9 Monate Elterngeld bekommen würde (bei Frühchen entsprechend weniger) statt der üblichen 12 Monate.
Ist es möglich dass ich als Ehemann dann entsprechend länger zu Hause bleibe? Wir also sozusagen die ersten 5 Monate zusammen zu Hause bleiben und entsprechend meine Frau 3 Monate Mutterschutzgeld + 9 Monate Elterngeld erhält und ich gleichzeitig nach Geburt für 5 Monate Elterngeld, so dass wir gemeinsam auf die 14 Monate kommen???
Oder ist dies nicht möglich?
von
Thomas2
am 25.02.2018, 13:55
Antwort auf:
Wie ist das mit Elterngeld bzw. Mutterschutz bei Zwillingen
Hallo,
Nein, die Zeiten, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, werden immer der Mutter zugerechnet auch bezüglich des Elterngeldes.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2018
Antwort auf:
Wie ist das mit Elterngeld bzw. Mutterschutz bei Zwillingen
Das ist nicht möglich. Das Mutterschaftsgeld wird immer mit dem Elterngeld verrechnet, und die Zeit wird auch immer der Frau zugerechnet egal ob Einlinge, Zwillinge, Frühchen... Aber das Mutterschaftsgeld fällt ja idR höher als das Elterngeld (1/1 statt pi mal Daumen 2/3 vom vorherigen Gehalt).
von
-Talia-
am 25.02.2018, 16:19
Antwort auf:
Wie ist das mit Elterngeld bzw. Mutterschutz bei Zwillingen
elterngeld ist immer geringer als mutterschaftsgeld. seid froh dass ihr länger mutterschaftgeld bekommt, nämlich drei monate nach geburt.
bitte beachtet bei antrag elternzeit, dass ihr angeben müsst, für welchen zwilling ihr jeweils elternzeit nehmt sonst läuft das parallel. informiert euch da bitte speziell drüber ansonsten gehen euch jahre an elternzeit verloren.
von
mellomania
am 25.02.2018, 20:02
Antwort auf:
Wie ist das mit Elterngeld bzw. Mutterschutz bei Zwillingen
Hallo,
soweit ich weiß, kann deine Frau Elterngeld für Zwilling 1 und du für Zwilling 2 beziehen. So könnte es klapen, den die Monate mit Mutterschutz werden immer der Mutter beim Elterngeldbezug angerechnet.
Sonst erkunde dich bei der Elterngeldstelle...
LG,
bobcat
von
bobcat
am 25.02.2018, 21:12
Antwort auf:
Wie ist das mit Elterngeld bzw. Mutterschutz bei Zwillingen
Man kann und sollte unbedingt für die Zwillinge namentlich getrennt EZ beim AG einreichen um die vollen 6 Jahre ausschöpfen zu können. EG gibt es aber wie bei Einlingen nur einmal in dieser Zeit. Einzig der Geschwisterist garantiert für die gesamte Bezugsdauer.
Und nur um exakt zu sein, das EG ist nicht IMMER geringer als das Mutterschutzgeld, aber oft und ggf erhält man den höheren Betrag.
Für die ursprüngliche Frage ergibt sich einfach, dass die gewünschten ~3 (MS) + 9 (EZ Mutter) + 5 (EZ Vater) zu viel ist, wenn die gesamte Zeit Basis EG bezogen werden soll.
Es ist freilich möglich, dass der Vater seine zwei Vätermonate zB in vier EG Plus Monaten nimmt und die ersten vier Monate Zuhause bleibt, wenn es die Finanzen ergeben. Oder wenn die Mutter auf einen Monat verzichtet, könnte er den ersten Basis EG nehmen und dann vier Monate EG Plus mit Teilzeit.
Das muss man halt rechnen und sich ggf individuell beraten lassen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 25.02.2018, 22:21
Antwort auf:
Wie ist das mit Elterngeld bzw. Mutterschutz bei Zwillingen
Schade, klang doch gut...
von
bobcat
am 26.02.2018, 07:28