Guten Tag,
mein Mann und ich diskutieren grade über die Frage, ob ich im Falle einer Trennung mit den Kindern 300 km wegziehen darf. Da ich hier absolut niemanden habe, würde ich dann wieder in die Nähe meiner Eltern ziehen wollen, damit sie mich unterstützen können. Wie ist das? Dürfte ich das ohne seine Zustimmung? Gerne auch an andere. Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 17:56
Antwort auf:
Wie ist das mit Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Hallo,
nein, da Sie gemeinsam das Sorgerecht u das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2010
Antwort auf:
Wie ist das mit Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Hallo
Nein !
Denn die Kinder haben ein Recht auf ihren Vater, wie soll ein geregelter Umgang da aussehen bei 300km ?
Gerade wenn ihr verheiratet seid und das gemeinsame Sorgerecht habt, dann muss er sogar zustimmen !
Soweit ich weiss ist auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam und wird bei einer Scheidung dann meist dem Elternteil zugesprochen , bei dem die Kinder leben.
Aber auch da geht ein Umzug nicht ohne weiteres.
Mein Mann wird gegen den Umzug seines Sohne 700km weit weg demnächst vorgehen.
Und er hat nichtmal einen Teil des Sorgerechts.
Anwalt und auch JA sagen, dass sie nicht so einfach gehen darf, eben weil es dem Kindeswohl schadet, wenn der Vater zu fern ist und ein Umgang nicht oder nur schwer möglich ist.
Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 18:06
Antwort auf:
Wie ist das mit Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Hallo,
Du darfst umziehen, Deine Kinder nur mit Zustimmung des Vaters oder Du holst Dir die Zustimmung zum Umzug per Gericht. Dann wirst Du wahrscheinlich aber dazu verdonnert, dass Du Dich an den Umgangskosten mit beteiligst.
LG Sibs
Mitglied inaktiv - 08.05.2010, 17:35