Wie hoch wäre mein Elterngeld beim 3. Kind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie hoch wäre mein Elterngeld beim 3. Kind?

Schönen guten Tag Frau Bader, ich bin im Moment in der Elternzeit meines 2. Kindes. Ich habe 12 Monate Elternzeit und plane gegen Ende dieser (bezahlten) Elternzeit wieder schwanger zu werden. Dann würde ich, bis zur Geburt, wieder ins Beschäftigungsverbot übergehen . Würde ich während diesem Beschäftigungsverbot mein volles Gehalt bekommen (oder weniger, da ich vorher in EZ war?)? Auf welcher Grundlage würde sich dann das Elterngeld berechnen- 9 Monate Beschäftigungsverbot und 3 Monate Elternzeit, oder wird dann vorgegriffen?? Vielen Dank für Ihre Antwort FRichter

von frichter am 04.02.2015, 07:11



Antwort auf: Wie hoch wäre mein Elterngeld beim 3. Kind?

Hallo, verstehe ich nicht. Wieso bezahlte EZ? Wieso BV in der EZ? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2015



Antwort auf: Wie hoch wäre mein Elterngeld beim 3. Kind?

Liebe Frau Bader, mit "bezahlter" EZ meine ich die 12 Monate in denen man Elterngeld erhält und nicht die darüberhinausgehenden Elternzeitmonate, in denen man kein Elterngeld erhält. In meinem geschilderten Fall waere ich nach der EZ des 1. Kindes wieder schwanger und somit im generellen BV. Danke für Ihre Antwort, FRichter

von frichter am 04.02.2015, 18:59



Antwort auf: Wie hoch wäre mein Elterngeld beim 3. Kind?

Hallo, Für die Berechnung des Elterngeldes werden immer die 12 Monate vor dem Monat genommen, in dem der Mutterschutz beginnt. Fallen Elterngeldmonate in diesen 12Monatszeitraum, wird entsprechend auf Monate vor dem Elterngeldbezug bzw. Bezug von Mutterschaftsgeld zurückgegriffen. In Deinem Fall würden die Monate des Beschäftigungsverbots gezählt werden und das Einkommen vor der Deiner Elternzeit. Meines Erachtens müsstest Du so den gleichen Betrag bekommen, bzw. sogar ein wenig mehr aufgrund vom Geschwisterbonus. Im Beschäftigungsverbot erhältst du das gleiche Gehalt, das Du auch bekommen würdest, wenn Du arbeiten würdest. Hast Du nach der Elternzeit Teilzeit vereinbart, würde es entsprechend weniger geben. Auf 9 Monate Beschäftigungsverbot wirst Du aber nie kommen. Zum Ende der Elternzeit müsstest Du ja schon ca. 8. Woche sein, wenn Du das dem Arbeitgeber mitteilst. Dann würde es vielleicht 5 Monate BV geben, und dann wärst Du ja schon wieder im Mutterschutz. Hast Du eigentlich nur ein Jahr Elternzeit beantragt? Wenn Du länger beantragt hast, funktioniert Dein Plan sowieso nicht, da Du nicht ins BV gehen könntest, da Du ja in Elternzeit bist. Luvi

von luvi am 04.02.2015, 21:37



Antwort auf: Wie hoch wäre mein Elterngeld beim 3. Kind?

Liebe Luvi, Vielen lieben Dank für diese klare und deutlische Antwort! Genau so habe ich mir das auch gedacht... Eine Frage bleibt mir noch: Würde ich im Beschäftigungsverbot wirklich mein GEHALTBEKOM men? Ich habe gehört, dass sich das Gehalt waehrend des BVs aus dem Durchschnitt der letzten 3 Gehaelter errechnet.. Aber da spielt das Elterngeld ja keine Rolle und es würde wieder vorgegriffen werden, oder? Ganzlieben Dank! FRichter

von frichter am 05.02.2015, 10:42



Antwort auf: Wie hoch wäre mein Elterngeld beim 3. Kind?

Liebe Luvi, Vielen lieben Dank für diese klare und deutlische Antwort! Genau so habe ich mir das auch gedacht... Eine Frage bleibt mir noch: Würde ich im Beschäftigungsverbot wirklich mein GEHALTBEKOM men? Ich habe gehört, dass sich das Gehalt waehrend des BVs aus dem Durchschnitt der letzten 3 Gehaelter errechnet.. Aber da spielt das Elterngeld ja keine Rolle und es würde wieder vorgegriffen werden, oder? Ganzlieben Dank! FRichter

von frichter am 05.02.2015, 10:42



Antwort auf: Wie hoch wäre mein Elterngeld beim 3. Kind?

Hallo, im BV bekommst Du das, was Du bekommen würdest, wenn Du arbeiten würdest. Das weiß ich ganz sicher. Du würdest sogar den normalen Lohn bekommen, wenn Du noch nie gearbeitet hättest und bei Arbeitsbeginn schwanger wärst und BV bekämst. Der Durchschnittsverdienst wird hergenommen, wenn die Höhe des Einkommens unregelmäßig ist. Ich arbeite z.B. im Schichtdienst mit verschiedenen Zulagen, so dass mein Gehalt jeden Monat anders ist. Bei mir wurde im BV der Durchschnittslohn der letzten Monate genommen. Luvi

von luvi am 05.02.2015, 21:04



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