Hallo, ich befinde mich zur Zeit im dritten Jahr Elternzeit meines ersten Kindes. Während der kompletten Elternzeit habe ich bisher nicht gearbeitet. Vor der Elternzeit war ich voll angestellt tätig bei Arbeitgeber A. Die Elternzeit bei diesem Arbeitgeber endet im Dezember 2020. Ab März 2020 möchte ich bei einem anderen Arbeitgeber B einen Minijob annehmen (Bezahlung zwischen 200 und 300 Euro pro Monat). Nun bin ich wieder schwanger, Geburtstermin für das zweite Kind ist im Oktober 2020. Auf das erneute Elterngeld müsste der Minijob vor und nach der Geburt des zweiten Kindes keine Auswirkung haben, da mir ja eh nur das Mindest-Eltergeld von 300 Euro zusteht. Wie sieht es aber mit dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus? Ich werde beim Arbeitgeber A meine Elternzeit wegen neuem Mutterschutz unterbrechen. Erhalte ich von ihm dann den vollen Zuschuss wie vor der Geburt des ersten Kindes? Oder habe ich durch das Annehmen des Minijobs deswegen nun Nachteile bezüglich des Arbeitgeber-Zuschusses? Vielen lieben Dank und viele Grüße, Sugar04
von Sugar04 am 21.02.2020, 12:19