Wie hoch ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie hoch ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Hallo, ich befinde mich zur Zeit im dritten Jahr Elternzeit meines ersten Kindes. Während der kompletten Elternzeit habe ich bisher nicht gearbeitet. Vor der Elternzeit war ich voll angestellt tätig bei Arbeitgeber A. Die Elternzeit bei diesem Arbeitgeber endet im Dezember 2020. Ab März 2020 möchte ich bei einem anderen Arbeitgeber B einen Minijob annehmen (Bezahlung zwischen 200 und 300 Euro pro Monat). Nun bin ich wieder schwanger, Geburtstermin für das zweite Kind ist im Oktober 2020. Auf das erneute Elterngeld müsste der Minijob vor und nach der Geburt des zweiten Kindes keine Auswirkung haben, da mir ja eh nur das Mindest-Eltergeld von 300 Euro zusteht. Wie sieht es aber mit dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus? Ich werde beim Arbeitgeber A meine Elternzeit wegen neuem Mutterschutz unterbrechen. Erhalte ich von ihm dann den vollen Zuschuss wie vor der Geburt des ersten Kindes? Oder habe ich durch das Annehmen des Minijobs deswegen nun Nachteile bezüglich des Arbeitgeber-Zuschusses? Vielen lieben Dank und viele Grüße, Sugar04

von Sugar04 am 21.02.2020, 12:19



Antwort auf: Wie hoch ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Hallo, was wäre denn, wenn Sie nicht schwanger gewesen wären, ab Dez? Ich gehe mal davon aus, dann würde der alte Vertrag wieder aufleben u der Minijob wäre beendet? Weil er nur für die EZ befristet ist? Dann lebt der VZ-Vertrag wieder auf und Sie bekommen MG aus dem VZ-Vertrag Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2020



Antwort auf: Wie hoch ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Nein, du erhälst den vollen Muschuzuschuß. Der Minijob hat darauf keine Auswirkung.

von Paulinchen83 am 21.02.2020, 12:43



Antwort auf: Wie hoch ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Hallo Frau Bader, ja, wenn ich nicht schwanger wäre würde der ursprüngliche Arbeitsvertrag fortgeführt werden, evtl. aber nur in Teilzeit. Den Minijob möchte ich nun aber in meiner erneuten Elternzeit nach Geburt des zweiten Kindes weiterführen. VG

von Sugar04 am 27.02.2020, 16:58



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Zuschuss AG zum Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, Ich habe für meinen bestehenden Vollzeitvertrag eine temporäre Teilzeitarbeit vereinbart aufgrund des Kota Starts meines Sohnes. Diese ging von September 2021. ins Dezember, die läuft zum 31.12.21 aus. Ich bin erneut schwanger und gehe am 12.1.22 in Mutterschutz. Ab dem 1.1.22 ist somit mein Vollzeit Vertrag wirksam. Wird n...


Ausbleibende Zahlung Zuschuss Mutterschaftsgeld

Guten Tag, folgender Sachverhalt: Auf Grund meiner Zwillingsschwangerschaft hatte ich verlängerten Mutterschutz und auch von der KK dementsprechend MuSchGeld erhalten. Für das Personalwesen war ich verantwortlich, habe demnach alles korrekt vorbereitet und dann alle Unterlagen auch während meines MuSchu eingereicht: 1. Mein AG zahlte nur 8 ans...


Höhe AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich bis einschließlich 03.01.2023 in Elternzeit für unser erstes Kind (*12.05.2020) befunden und während dieser Elternzeit in Teilzeit gearbeitet. Diese Elternzeit habe ich vorzeitig beendet um am 04.01.2023 erneut in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit für unser zweites Kind (ET 15.02.2023) zu gehen. Mein ...


Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bei vorangegangener EZ

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in Elternzeit meines 2 Kindes und glaube, dass mein Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld falsch berechnet hat. Meine Mutterschutzfrist begann am 08.10.2022 davor war ich in Elternzeit, die eigentlich noch bis November angehalten hätte. Diese Elternzeit meines ersten Kindes habe ich aber vo...


Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit und überlege meine Elternzeit bis zum 3. Geburtstag meines Kindes (wäre kommendes Frühjahr) zu verlängern, also voll auszuschöpfen. Arbeiten während der EZ ist aktuell nicht geplant. Meine Frage ist: Aus welchen Gehältern errechnet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, falls ich dieses Ja...


AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass mir der Zuschuss vom AG zum Mutterschaftsgeld nicht zusteht, weil ich vor dem neuen Mutterschutz nicht gearbeitet habe. Er meint, dass ich mindestens 1-2 Monate vorher gearbeitet haben müsste. Zur Situation: Geburt 1. Kind: 30.05.2022, Elternzeit 2 Jahre (Tot-)Geburt 2. Kind: 17...


Höhe AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, ich habe meine Elternzeit von Kind 1 zum neuen Mutterschutz von Kind 2 vorzeitig beendet. Insgesamt bin ich 18 Wochen im Mutterschutz, da Frühgeburt. Jetzt habe ich mir mal den Zuschuss vom AG angesehen und gemerkt, dass dieser niedriger ist als im Mutterschutz von Kind 1. Mit den 13 € pro Tag von der Krankenkasse und dem Zusch...


Zuschuss Mutterschaftsgeld keine vollen 3 Monate

Sehr geehrte Frau Bader, ich begann begann mein Arbeitsverhältnis am 17.04.2020 nach 3 Jahren Elternzeit wieder. Am 27.07.2020 begann die neue Mutterschutzfrist für Kind Nr. 2. Referenzzeitraum sind ja die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate. Das wäre in diesem Fall Juni, Mai und April. Wie ist zu verfahren, da die Beschäftigung...


Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG

Hallo Frau Bader, ich arbeite momentan während meiner elternzeit auf Minijobbasis bei meinem alten AG. Mein neuer Mutterschutz beginnt während meiner elternzeit und ich frage mich, ob ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von meinem alten Vertrag (Vollzeit) bekomme oder von meinem Minijob?! Danke für Ihre Hilfe und liebe Grüße


Zuschuss Mutterschaftsgeld Hauptarbeitgeber und Nebenjob

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Hauptbeschäftigung und einen Nebenjob. In dem Nebenjob verdiene ich weniger als 13 Euro pro Kalendertag.  Nun gibt es Unklarheiten bezüglich dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ich war der Meinung, dass beide Nettoverdienst zusammen gerechnet werden und der Zuschuss dann anteilig unter den Arbeitgebern ...