Frage:
Wie hoch ist das Elterngeld nach Kündigung und Aufnahme eines Master-Studiums?
Hallo noch einmal,
ich hatte vor einigen Wochen bereits eine ähnliche Frage gestellt. Da sich aber nun die Umstände etwas verändert haben, sind auch die Grundlagen und Folgen vielleicht anders.
Mein Partner und ich haben uns auf eine Aufteilung der Elternzeit und des Elterngeldes geeinigt, aber uns sind leider noch immer die rechtlichen Grundlagen für seinen Elterngeldbezug ab Herbst nicht ganz klar; also, ob er Elterngeld erhält und ich welcher Höhe.
Der Plan:
aktuell: Arbeit in Vollzeit
Anfang Mai (= Geburt Kind):
Elternzeit für beide (1. Lebensmonat des Kindes),
Vater erhält Elterngeld, Mutter Mutterschutz
Anfang Juni:
Elternzeit für beide (2. Lebensmonat des Kindes),
Vater erhält Elterngeld, Mutter Mutterschutz
Anfang Juli:
Elternzeit mit Elterngeld für Mutter (3. Lebensmonat des Kindes),
Vater arbeitet weiter in Vollzeit
Anfang August:
Elternzeit mit Elterngeld für Mutter (4. Lebensmonat des Kindes),
Vater arbeitet weiter in Vollzeit
Anfang September:
Elternzeit mit Elterngeld für Mutter (5. Lebensmonat des Kindes),
Vater arbeitet weiter in Vollzeit, er hat jedoch seine Stelle zum 30.09 gekündigt
Anfang Oktober:
Elternzeit mit Elterngeld für Mutter (6. Lebensmonat des Kindes),
Vater nimmt ein Vollzeit-Studium (Master) auf
Fragen:
1) Ich habe gelesen, dass auch Studenten während eines Vollzeit-Studiums Elternzeit nehmen dürfen ohne das Studium unterbrechen zu mässen. Ist dies korrekt?
2) Wenn der Vater nun für den 6. Lebensmonat des Kindes Elternzeit nehmen würde, würde er Elterngeld bekommen?
3) Wie hoch würde das Elterngeld sein?: 300 € (da Student ohne Nebenjob) oder werden tatsächlich die Gehälter der Vollzeit-Jobs angerechnet, was natürlich eine bedeutend höhere Summe wäre?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Frl. Sonnenschein
von
frl_sonnenschein
am 18.01.2019, 09:21
Antwort auf:
Wie hoch ist das Elterngeld nach Kündigung und Aufnahme eines Master-Studiums?
Hallo,
1. Ja
2. Nein, er muss mind. 2 Mo. nehmen
3. Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt für beide Eternteile, Monate mit MG werden ausgeklammert
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2019
Antwort auf:
Wie hoch ist das Elterngeld nach Kündigung und Aufnahme eines Master-Studiums?
Das EG berechnet sich aus den 12 Monaten vor Geburt beim Vater. Verdienst während des Bezuges wird angerechnet und verringert entsprechend die berechnete EG Höhe. Hat er in dem Monat keinen Verdienst, bekommt er für den 6. LM das gleiche, wie für den ersten. (Und entsprechend für jeden weiteren Monat, in dem er EG bezieht).
Ob man während des Studiums Elternzeit in dem Sinne hat kann ich nicht beantworten, aber man kann während der EZ ein Studium aufnehmen, also warum sollte die lesweise nicht auch andersherum gehen?
Frau Bader hat dazu mal geantwortet: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-und-Studium_137102.htm
In dem Fall, solltet ihr vielleicht überlegen, wer von Euch mehr EG bekommt und der sollte dann nach dem 6. LM die verbleibenden EG-Monate beziehen ;)
Bis inkl. 5. LM habt ihr 6 Monate (Du 5, er 1) verbraucht, nach dem 6. dann 8, wenn ihr da beide EG bezieht. D.h. ihr habt noch 6 Monate übrig, die ihr verteilen könnt auf Euch beide - oder eben nur auf einen. Sprich wenn er mehr EG bekommt als Du, dann lasst die 6 Monate auf ihn laufen. Er darf dann aber keinen Nebenjob haben, da das sonst wie gesagt das Einkommen schmälern würde.
Inwiefern Bafög o.ä angerechnet wird weiß ich allerdings nicht, aber da kann bestimmt jemand anderes was zu sagen ;)
von
basis
am 18.01.2019, 09:39
Antwort auf:
Wie hoch ist das Elterngeld nach Kündigung und Aufnahme eines Master-Studiums?
Hallo basis,
vielen lieben Dank für deine Antwort. Wir sind zwecks Bezugshöhe eben sehr verunsichert, weil wir uns nicht vorstellen können, dass man nach einer eigenen Kündigung (!) doch dann noch so viel Geld als Elterngeld erhalten kann. Toll wäre es natürlich!
Gleichzeitig ist genau das für uns sehr relevant bei der Aufteilung des Bezugszeitraums, da ich ihm quasi meine „letzten“ Monate „schenken“ würde, wenn sich das finanziell lohnt. Bei den 300 € würden wir uns das aber noch einmal überlegen.
Unser Plan:
Ich beziehe Elterngeld/Mutterschaftsgeld ab Geburt des Kindes Anfang Mai bis Anfang Februar (= 9 Monate).
Er bezieht in den ersten beiden Lebensmonaten Elterngeld/Elternzeit (= 2 Monate).
Damit bleiben uns doch aufgrund der „Partnermonate“ noch insgesamt 3 Monate übrig (zusammen 14 Monate) - oder habe ich das falsch verstanden?
Diese 3 Monate könnten nun „verfallen“ oder ich nehme sie. Aus finanzieller Sicht wäre es für mich aber klüger, wieder arbeiten zu gehen. Daher hatten wir überlegt, ob er die 3 Monate nicht einfach nimmt – z.B. dann eben direkt von Anfang Oktober bis Anfang Januar (= 3 Monate).
Da er in diesem Zeitraum aufgrund seines Studiums eh kein Einkommen hat, wäre es natürlich grandios, wenn er nicht nur die 300 € / Monat bekommt, sondern eben sogar das, was er im Mai/Juni schon bezogen hätte. Aber ob das wirklich so geht? Ich meine, wir sprechen hier wahrscheinlich von 300 € vs. 1500 €. Das ist ja schon ein krasser Unterschied ...
Liebe Grüße,
Frl. Sonnenschein
von
frl_sonnenschein
am 18.01.2019, 10:26
Antwort auf:
Wie hoch ist das Elterngeld nach Kündigung und Aufnahme eines Master-Studiums?
Er bekommt auf jeden Fall in allen EG Monaten das gleiche (Zuverdienst außen vor). Ihr könnt also problemlos die drei Monate auf ihn laufen lassen und dann das EG dort bekommen.
Bedenkt die Eingewöhnung in eine KiTa und die Schwierigkeit - je nach Region - unterjährig, also z.B. zum Januar - einen Platz zu bekommen.
Für die Partnerschaftsmonate müsst ihr beide TZ arbeiten mind. 25h. Bedenkt das bitte auch.
Ansonsten kann ich den EG-Rechner vom Ministerium empfehlen. Dort kann man sich die Monate zusammenklicken und verteilen. Dann bekommt man auch direkt angezeigt, was man in welchem Monat an EG bekommen wird (also zumindest ungefähr, 100% haut es wenn man nicht auf den Höchstsatz kommt meistens nicht meiner Erfahrung nach.
von
basis
am 18.01.2019, 21:11
Antwort auf:
Wie hoch ist das Elterngeld nach Kündigung und Aufnahme eines Master-Studiums?
Liebe Frl. Sonnenschein,
1. Wenn jeder von euch mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht (was bei dir ja schon durch das Mutterschaftsgeld der Fall ist, da das angerechnet wird), habt ihr gemeinsam 14 Monate, die ihr unter euch aufteilen könnt.
Was basis in ihrer letzten Antwort meinte, sie die (vier) PartnerschaftsBONUSmonate, in denen beide Elternteile zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten müssen.
2. Für die Höhe des Elterngeldes kommt es nur darauf an, was man vor der Geburt des Kindes verdient hat. Ob das Arbeitsverhältnis nach der Geburt weiter besteht, spielt keine Rolle. Es ist also für die Höhe des Elterngeldes völlig egal, dass dein Mann sein Arbeitsverhältnis gekündigt hat!
3. Die Hinweise, dass ihr euch rechtzeitig um die Kinderbetreuung kümmern solltet, wenn ihr ab Februar 2020 beide arbeiten bzw (Vollzeit) studieren wollt, finde ich sehr berechtigt.
von
Rotkehlchen
am 19.01.2019, 08:29