Hallo Frau Bader! Ich war vor der Geburt (16.11.2000) meines Sohnes 4 1/2 Jahre ununterbrochen Vollzeit beschäftigt, nach dem Mutterschutz teilzeitbeschäftigt, stets beim gleichen AG. Wenn ich jetzt arbeitslos werde und ich im Prinzip auch Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, nach welchem Gehalt errechnet sich dann mein Arbeitslosengeld? Spielt es eine Rolle, ob man EU genommen hat und wie lange? (Ich habe nur ein halbes Jahr EU genommen). Viele Grüße Andrea