Guten Abend,
ich habe gelesen, dass zur Berechnung des Elterngeldes die Netto-Einkommen der letzten 12 Monate relevant sind.
Für mich (die Mutter) ist mir die ungefähre Höhe soweit auch klar, da ich bis zur Geburt ungefähr dasselbe Einkommen haben werde.
Bei meinem Partner (den Vater) ist das aber anders. Er arbeitet aktuell Vollzeit und wird dies bis Ende März 2019 tun. Im April wird er jedoch ein Master-Studium beginnen. Der errechnete Geburtstermin ist Anfang Mai.
Würde er nun lediglich 300 € Elterngeld erhalten (da Student ohne Nebenjob) oder würde sich das Elterngeld tatsächlich als arithmetische Mittel berechnen (1 Monat Student, 11 Monate Vollzeit-Job)?
Zudem würde ich gerne wissen, ob wir durch seinen Studenten-Status überhaupt Partnermonate nehmen können (da sich ja quasi sein Einkommen nicht verringern würde) oder ob uns dann zusammen nur 12 Monate zustehen?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Fräulein Sonnenschein
von
frl_sonnenschein
am 09.10.2018, 19:08
Antwort auf:
Wie hoch ist Elterngeld als Student mit Vollzeit-Job zuvor?
Hallo,
1. Es gelten die letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne die MG-Mo.
2. Er hat ja keinen Ag, kann also auch keine EZ nehmen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2018
Antwort auf:
Wie hoch ist Elterngeld als Student mit Vollzeit-Job zuvor?
1. Ja, es würde sich aus dem Gehalt der 12 Monate errechnen (also 11 mal Gehalt geteilt durch 12 Monate). Es wird also etwas geringer ausfallen als bei 12 Monaten vollem Gehalt.
2. Das ist kein Problem. Für die Partnermonate muss er nur eine Einkommensminderung im Vergleich zu den 12 Vormonaten aufweisen. Die hat er, denn in den 12 Monaten vorher hat er ja 11 Monate gearbeitet und Geld verdient - nach der Geburt des Kindes verdient er kein Geld mehr -> Einkommensminderung.
von
Dojii
am 10.10.2018, 07:59
Antwort auf:
Wie hoch ist Elterngeld als Student mit Vollzeit-Job zuvor?
Insgesamt als Paar bekommt man zu den regulären 12 Monaten noch zwei zusätzliche Monate EG (umgangssprachlich „Partnermonate“ genannt, weil in der Praxis ja oft die Mutter die übrigen 12 Monate komplett selbst nimmt), wenn in diesem Zeitraum bei dem jeweiligen Partner eine Einkommensminderung vorliegt. Das kann aber auch die Mutter sein. Das heißt für euch, da du ja während deines Eltermgeldbezugs definitiv eine Einkommensminderung hast, könnte man auch einfach sagen, dass die zwei „Partnermonate“ in deine EG-Bezugszeit fallen und der Vater zwei von den regulären 12 EG-Monaten nimmt.
von
Rotkehlchen
am 10.10.2018, 11:41
Antwort auf:
Wie hoch ist Elterngeld als Student mit Vollzeit-Job zuvor?
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Heißt es also, dass folgendes in etwa so gehen würde?
Geburt des Kindes: Mai 2018
Elternzeit mit Elterngeld Mutter: Mai 2018 -> Mai 2019
= 12 Monate, jeweils 1.800 € + ggf. Jahressonderzahlung (? anteilig)
Elternzeit mit Elterngeld Vater: Mai 2018 -> Juli 2018
= 2 Monate (= Partnermonate), jeweils 1.245 €
Berechnung:
April 2018 Student, März 2018 "arbeitssuchend" (evtl. auch noch arbeitend), Februar / Rest davor auf 65 % = 1.500 €
=> gemittelt auf 12 Monate ca. 1245 €
Was ich mich dann immer noch frage, ist, ob der Vater von Mai bis Juli dann trotzdem Veranstaltungen in der Uni besuchen darf oder ob das rechtlich gegen die Elternzeit spricht.
Liebe Grüße,
Fräulein Sonnenschein
von
frl_sonnenschein
am 13.10.2018, 18:00